Brüssel. Die belgische Regierung hat beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die neuen Kabotageregeln aus dem ersten EU-Mobilitätspaket eingelegt. Ihre Kritik richtet sich gegen die Vorschrift, dass ein Fahrzeug nach drei Kabotagefahrten zurück in sein Heimatland muss, um dort eine so genannte „Abkühlungsphase“ von mindestens vier Tagen vor der nächsten Kabotagefahrt einzuhalten. Die belgische Regierung schließt sich einer bereits von Malta beim EuGH eingereichten Klage gegen diese neue Vorschrift an.
Zur Begründung heißt es, dass die neue Regel die Existenz vieler, gerade auch kleinerer belgischer Straßengütertransportunternehmen gefährden werde. Viele dieser Unternehmen unterhalten intensive Geschäftsbeziehungen zu den Nachbarländern Frankreich und Deutschland, in denen die Unternehmen regelmäßig Kabotagefahrten ausführen. „Der belgische Markt ist einfach zu klein, um den Verlust aus diesen Fahrten durch Aktivitäten im eigenen Land während der Abkühlungsphase auszugleichen“, sagte die flämische Verkehrsministerin Lydia Peeters gegenüber der belgischen Nachrichtenagentur Belga.
Die belgische Regierung greift mit ihrer Klage die Forderung belgischer Straßengütertransportverbände auf. Diese hatten schon kurz nach der Verabschiedung des Mobilitätspakets im vergangenen Sommer mit einer Klage vor dem EuGH gedroht. „Die Klage ist ein großer Erfolg für unseren Verband“, freut sich jetzt entsprechend der Geschäftsführer des belgischen Straßengütertransportverbandes UPTR, Michael Reul.
Gewerkschaften kritisieren Entscheidung
Scharfe Kritik kommt hingegen aus Reihen der Gewerkschaften. „Die Regierung macht mit dieser Entscheidung einen Kniefall vor den Forderungen der Unternehmen“, poltert Frank Moreels, Vorsitzender der sozialistischen Fahrergewerkschaft UBT-FGTB. Das Mobilitätspaket sei ein großer Kompromiss, bei dem natürlich nie alle mit allem einverstanden seien. Die Gewerkschaften hätten das akzeptiert. Sich jetzt mit einer Klage für die Forderungen allein der Unternehmer einzusetzen, sei „nicht zu akzeptieren und skandalös“.
Das erste Mobilitätspaket war im vergangenen Juli von den gesetzgebenden Einrichtungen der Europäischen Union (EU) nach jahrlangen Verhandlungen verabschiedet worden. Mehrere EU-Mitgliedstaaten vor allem aus Mittel- und Osteuropa haben bereits Klage beim EuGH gegen diese Beschlüsse eingereicht. Die neuen Kabotageregeln aus dem Paket sollen ab 21. Februar 2022 in Kraft treten. (kw)