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Arbeitsministerium will gegen Sonntagsarbeit bei der Post vorgehen

13.07.2015 09:43 Uhr
Arbeitsministerium will gegen Sonntagsarbeit bei der Post vorgehen
Einige Postmitarbeiter mussten auch sonntags anpacken
© Foto: Picture Alliance/dpa/Susann Prautsch

Während des Poststreiks mussten einige Zusteller auch Sonntag arbeiten. Das passt dem Thüringer Arbeitsministerium überhaupt nicht.

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Erfurt. Die Sonntagsarbeit bei der Post während des Tarifkonflikts ist aus Sicht des Thüringer Arbeitsministeriums nicht zulässig gewesen. Das Landesamt für Verbraucherschutz prüfe deshalb, ob es ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit einleite, sagte ein Ministeriumssprecher der Deutschen Presse-Agentur. Das Ausliefern gewöhnlicher Pakete und Briefe hätte grundsätzlich auch an Werktagen vorgenommen werden können. „Der Sonntag dient der Erholung der Beschäftigten und dem Schutz der Familie“, betonte Arbeitsministerin Heike Werner (Linke). Sie sieht darin ein hohes Rechtsgut – „und nicht die Sonntagszustellung von Briefen und Paketen“.

Das Unternehmen hat den Einsatz von Postboten an Sonntagen damit begründet, dass durch den Streik viele Sendungen liegen geblieben waren. Überprüfungen des Landesamtes haben eigenen Angaben zufolge ergeben, dass am 21. Juni in Nord-, Ost- und Südthüringen Sonntagsarbeit geleistet wurde. Die Verwaltungsgerichte in Münster und Düsseldorf wiesen in der vergangenen Woche Eilanträge des Unternehmens zur Genehmigung von Sonntagsarbeit ab. Die Richter sahen darin einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz.

„Die Richter haben deutlich gemacht, dass die Interessen der Beschäftigten über den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens und nicht umgekehrt“, betonte die Linken-Politikerin. Sie begrüßte diese Entscheidung. Die Deutsche Post schrieb in einer Stellungnahme an das Landesamt für Verbraucherschutz, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt: „Eine Zustellung der am Sonntag zugestellten Sendungen an einem Werktag war nicht möglich, weil ansonsten die Sendungen nicht zeitgerecht zugestellt worden wären.“

Aus Sicht der Post ist Sonntagsarbeit im Streikfall ähnlich zulässig, wie bei hohem Aufkommen von Briefen und Paketen vor Weihnachten. Die Post hatte angekündigt, sich strikt an alle gesetzlichen Vorschriften zu halten, hieß es in der vergangenen Woche. Ausnahmen sehe das Arbeitszeitgesetz etwa beim Transport verderblicher Waren vor. An dem Streik bei der Post hatten sich bundesweit täglich rund 30.000 Beschäftigte beteiligt. Millionen Briefe und Pakete blieben liegen. Der Tarifkonflikt wurde in der vergangenen Woche beigelegt. (dpa)

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