Berlin. Das zum 21. Januar 2019 vom Bundesverkehrsministerium gestartete Förderprogramm für die freiwillige Ausrüstung von Lkw mit Abbiegeassistenten stockt nicht nur, weil die verfügbaren fünf Millionen Euro durch die binnen vier Tagen gestellten Anträge gebunden sind. Ein Problem ist auch, dass es dafür bisher keine zugelassenen Geräte für die Nachrüstung gibt. Das berichtete am Dienstag das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Bislang hat noch kein Hersteller einen vollständigen Antrag auf Erteilung der erforderlichen Allgemeinen Betriebserlaubnis beim Kraftfahrtbundesamt gestellt“, heißt es demnach in einem Schreiben des Bundesverbands Spedition und Logistik (DSLV).
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) habe selbst mehrere Anbieter von Assistenzsystemen im In- und Ausland aufgefordert, die Antragsunterlagen einzureichen, um eine Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt zu bekommen. Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung ist nämlich die Zulassung des Lkw-Abbiegeassistenten durch das KBA. Solange diese nicht vorliegt, kann das zuständige Bundesamt für Güterverkehr laut dem DSLV keine Zuwendungsbescheide an die Antragsteller verschicken, berichtete das RND. Sollten vollständige Unterlagen der Geräteanbieter vorliegen, ginge es schnell: Das KBA hat zugesagt, die Genehmigungen innerhalb von 14 Tagen zu erteilen.
Für die Verzögerung macht der Spedition- und Logistikverband die Industrie verantwortlich. „Die Hersteller sind offenbar viel zu spät in die Puschen gekommen“, sagte ein Verbandsvertreter dem RND. Denn schon im vergangenen September habe das Bundesverkehrsministerium die technischen Anforderungen für eine Zulassung bekannt gegeben. Das Verkehrsministerium bestätigte, dass es bisher noch keinen zugelassenen Assistenten auf dem Markt gibt. Deshalb könnten die im Rahmen des Förderprogramms zugesagten Mittel auch noch nicht abfließen, sagte ein Sprecher.
Denn nach Darstellung des DSLV befürchten nun die Antragsteller, die zugesagte Förderung wieder zu verlieren, weil sie den Einbau gemäß der Richtlinie des BAG innerhalb von drei Monaten abschließen müssen. Einen staatlichen Zuschuss gibt es bei der Nachrüstung von Lkw zu den System- und externen Einbaukosten sowie bei der Ausrüstung von Neufahrzeugen zu den Systemkosten. Die Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und 1500 Euro je Einzelmaßnahme. (ag)