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Ab 1. Februar 2008 neue AGB bei Toll Collect

29.01.2008 15:38 Uhr

In diesen Tagen informiert der Mauteintreiber Toll Collect alle Unternehmen der Transport- und Logistikbranche, über die neugefassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die ab 1. Februar 2008 gelten.

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Berlin. Die mehr als 112.000 bei Toll Collect registrierten Unternehmen im In- und Ausland werden per Post angesprochen. Darüber hinaus kann sich jeder auf der Toll Collect-Internetseite informieren, teilt das Unternehmen mit. Seit Bestehen der Gesellschaft ist es die dritte Neufassung der AGB. Die Änderungen beziehen sich auch auf die Leistungsbeschreibung sowie das Preisverzeichnis. Konkret geht es unter anderem um die Aufhebung der betragsmäßigen Beschränkung der Haftung seitens Toll Collect. Des Weiteren wird Toll Collect künftig 15,00 Euro für das Entsperren eines Fahrzeuggeräts berechnen, wenn der Benutzer die Sperrung zu vertreten hat. Für einen Zeitraum von sechs Wochen ab Geltung der neugefassten AGB, also bis zum 14. März 2008 ist die Entsperrung eines Fahrzeuggeräts aus Kulanz noch unentgeltlich. Bei der Neufassung der AGB war das Bundesamt für Güterverkehr einbezogen. Die Verbände des Transportgewerbes wurden ebenfalls vorab über die geplanten Änderungen informiert. Transport- und Logistikunternehmen haben noch sechs Wochen Zeit, um die neuen AGB, die Leistungsbeschreibung und das Preisverzeichnis zu prüfen und gegebenenfalls schriftlich Widerspruch zu erheben. Die AGB regeln die Beziehungen zwischen allen Firmen, die das Mautsystem nutzen einerseits sowie der Toll Collect andererseits.

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