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Lkw-Mauterhöhung zum 1. Dezember weiter in der Warteschleife

12.10.2023 11:25 Uhr | Lesezeit: 3 min
Schild mit Aufschrift Lkw-Maut
Verschiebt sich der Start der Lkw-Mauterhöhung nun doch?
© Foto: Adobe Stock | 27353973

Der Bundestags-Verkehrsaussschuss hat in seiner Sitzung am 11. Oktober die Beschlussfassung über die neuen Mautsätze erneut von der Tagesordnung abgesetzt. Damit wachsen Zweifel, ob der Starttermin 1. Dezember noch zu halten ist.

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Hintergrund der erneuten Verschiebung ist, dass es bei der von der Ampel-Koalition im Verbund mit dem Genehmigungsbeschleunigungsgesetz (GBschlG) verhandelten Mautrechts-Novelle immer noch Meinungsverschiedenheiten speziell zwischen Grünen und FDP gibt. Beim Mautgesetz geht es vor allem um die Frage, wie eine Doppelbelastung durch CO2-Zuschlag auf die Maut und die CO2-Abgabe auf fossile Kraftstoffe (Brennstoffemissionshandelsgesetz) vermieden werden kann. Zwar besteht im Grundsatz Einigkeit darüber, dass dieses Problem durch eine höhere Mautkompensation gelöst werden soll, der Teufel stecke aber im Detail, hieß es aus Fraktionskreisen. Ob der Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 18. Oktober (kommender Mittwoch) einen neuen Anlauf unternimmt, den Weg für die Abstimmung im Bundestags-Plenum freizumachen, sei noch ungewiss.

Die Ampel-Koalition steht bei der Mautrechts-Novelle inzwischen unter erheblichem Zeitdruck: Damit die neuen Lkw-Mautsätze wie geplant zum 1. Dezember in Kraft treten können, muss der Bundestag das entsprechende Gesetz am 19. Oktober verabschieden. Dann könnte der Bundesrat – sofern er einer Verkürzung der sonst üblichen Prüffrist von drei Wochen zustimmt – in seiner Sitzung am 20. Oktober final grünes Licht geben. Die nächste Bundesratssitzung am 24. November ist zu spät, um noch den Starttermin 1. Dezember zu erreichen.

Gegen eine weitere Verschiebung spricht, dass Vertreter aller drei Ampel-Fraktionen auf dem „Netzwerk der Logistik“ des Güterkraftverkehrsverbandes BGL am 6. Oktober in Dresden signalisiert haben, nicht auf die über 500 Millionen Euro Mautmehreinnahmen ab Dezember verzichten zu wollen.

Ausweitung der Maut auf weitere Straßen noch in der Ferne

Berichten, die Koalition wolle noch in die jetzt debattierte Mautrechtsnovelle eine Ausweitung der Mautpflicht auf Landes- und Kommunalstraßen aufnehmen, trat ein hochrangiges Mitglied einer Ampelfraktion gegenüber der Verkehrsrundschau entgegen. Es gehe höchstens darum, die  Bundesregierung in einer das Mautgesetz begleitenden (unverbindlichen) Entschließung zu beauftragen, die Ausweitung der Maut auf weitere Teile des Straßennetzes zu prüfen. Auch dieses Thema sei allerdings in der Koalition umstritten.

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