München. Das aktualisierte Infektionsschutzgesetz, das seit dem 24. November gilt, bereitet nach wie vor vielen Transportdienstleistern und auch Verladern Kopfzerbrechen. Denn es verbietet prinzipiell, dass Lkw-Fahrer, die keines der 3G (Geimpft, genesen, Getestet) nachweisen können, auf Betriebshöfen aussteigen, be- oder entladen und mit den dort anwesenden Mitarbeitern der „Betriebsstätte“ in Kontakt kommen.
Auch wenn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mittlerweile Möglichkeiten nachgeschoben hat, wie mit der Regelung umgegangen werden kann: Nach wie vor müssen Fahrer unverrichteter Dinge wieder von der Ladestelle wegfahren, weil sie nicht die erforderlichen Unterlagen für die 3-G-Regelung dabei haben.
Tipps, wie sich Probleme vermeiden lassen
Doch soweit muss es nicht kommen. Die VerkehrsRundschau hat mit Unterstützung von Detlef Neufang, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) verschiedene Beispiele aufgezeigt, wie sich in der Praxis die Probleme an der Rampe beheben lassen. Zudem geben wir Antworten auf grundsätzliche Fragen, die sich Transportdienstleister und Verlader immer wieder stellen. (cd)