3G am Arbeitsplatz: Gesetz setzt Transportbranche unter Druck
Es häufen sich die Meldungen von Ladestellen, in denen sich das neue Infektionsschutzgesetz als nicht praktikabel zeigt. Das sorgt nicht nur für Verunsicherung, sondern auch für Unmut – unter Fahrern wie auch unter den Verladern und Spediteuren.
München. Das aktualisierte Infektionsschutzgesetz mit der 3G-Regel am Arbeitsplatz sorgt nach wie vor für große Verunsicherung in der Transportbranche. Am 24. November war das Gesetz in Deutschland in Kraft getreten. Für die Transportbranche sind damit enorme Herausforderungen verbunden. Das betrifft vor allem Lkw-Fahrer, die ungeimpft sind und bei den Arbeitsstätten der Verlader oder Empfänger Ware ausliefern oder diese übernehmen. Verlader und Empfänger von Warensendungen wie auch die Spediteure, die ihre Lkw-Flotten auf den Weg schicken, müssen auf die Einhaltung der 3G-Regel achten. Doch da gibt es Spielraum.
Eine Klarstellung, die nicht wirklich etwas klarstellt
Denn: Der Lkw selbst gilt nicht als Arbeitsstätte, unabhängig davon, ob der Fahrer angestellt ist oder nicht. Jedes sonstige Ziel jedoch, das ein Lkw zum Be- oder Entladen ansteuert, ist im Sinne des Gesetzes eine…