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Was das geplante Steuerentlastungsgesetz bringen könnte

23.03.2022 13:54 Uhr | Lesezeit: 2 min
Steuererklärung
Das vom Bund geplante Steuerentlastungsgesetz soll unter anderem für Arbeitnehmer mit einer langen Pendelstrecke zum Arbeitsplatz eine Entlastung im Geldbeutel bringen
© Foto: Christian Ohde/picture-alliance

Höhere Entfernungspauschale, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Grundfreibetrag: Der Bund hat angesichts stark gestiegener Lebenshaltungskosten ein Steuerentlastungsgesetz auf den Weg gebracht. Das Beratungsunternehmen Ecovis erklärt, was an Ersparnissen auch für Arbeitnehmer aus Logistik und Transport drin sein könnte.

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Das Bundeskabinett hat am 16. März den Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes beschlossen. Von den Entlastungen sollen Arbeitnehmer sowie angestellte GmbH-Geschäftsführer profitieren, wie Ecovis-Steuerberater Stefan Lange aus Erfurt ausführt.

Wann das Gesetz durch Bundestag und Bundesrat beschlossen wird, steht noch nicht fest. „Wir gehen davon aus, dass das Gesetz noch im ersten Halbjahr rechtskräftig wird“, sagt Stefan Lange.

Der Gesetzentwurf sieht drei steuerliche Entlastungsmaßnahmen vor, wie der Steuerberater weiter ausführt. Sie sollen rückwirkend zum 1. Januar 2022 gelten.

Entfernungspauschale: Drei Cent mehr für Fernpendler

Zum ersten plant der Bund, die erweiterte Entfernungspauschale auf 38 Cent für Fernpendler anzuheben. Vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer überdurchschnittlich langen Pendelstrecke zum Arbeitsplatz spüren die aktuell hohen Benzinkosten im Geldbeutel, betont das Beratungsunternehmen.

Um dies bei der Steuererklärung etwas abzumildern, wolle die Ampelkoalition die erweiterte Pendlerpauschale ab dem 21sten Kilometer um drei Cent anheben.

Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags

Zweitens soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1200 Euro angehoben werden. Der pauschale Abzugsbetrag für Werbungskosten, der sich ohne weitere Belege bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigen lässt, steigt somit rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 200 Euro.

Dadurch können auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren, die bisher – zum Beispiel aufgrund eines kürzeren Arbeitswegs – weniger Werbungskosten abziehen konnten, wie das Beratungsunternehmen erklärt.

Anhebung des Grundfreibetrags: Vor allem für kleine Gehälter spürbar

Drittens plant der Gesetzgeber, den Grundfreibetrag auf 10.347 Euro anzuheben. Er liegt bisher bei 9744 Euro. Mit der Anhebung sinkt der individuelle Steuersatz vor allem für kleine Gehälter spürbar, so Steuerberater Lange. Denn erst der 10.348ste Euro unterliege jetzt der Besteuerung. „Dies soll vor allem die gestiegenen Kosten für die Lebenshaltung ausgleichen“, sagt Stefan Lange.

Der Steuerberater hat anhand zweier Beispiele einmal durchgerechnet, was die Anhebung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags tatsächlich bringt. Demnach profitiert ein Single-Haushalt mit 35.000 Euro zu versteuerndem Einkommen im Vergleich zu 2021 von einer Steuerersparnis von 212 Euro.

Eine Familie mit 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen profitiert laut Lange im Vergleich zum Vorjahr von 378 Euro Steuerersparnis, wenn die Steuererklärung für das Jahr 2022 vom Finanzamt veranlagt wird. (mwi)

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