Washington. Das World Shipping Council (WSC) widersetzt sich der Forderung der Europäischen Kommission im Rahmen der summarischen Eingangsanmeldung auch Frachtdaten bereitzustellen, die die Identität des Käufers und Verkäufers offenlegen. Das teilte das WSC mit. Der WSC wird in der Suche nach Klärung durch den European Shippers' Council (ESC), die European Freight Forwarders' Association (CLECAT) und die European Community Shipowners Association (ECSA) unterstützt.
Die momentanen Pläne der Europäischen Kommission zielen darauf ab, bereits bei der Anmeldung Informationen über die Identität von Käufer und Verkäufer vor der Schiffsbeladung zu erhalten. Dies könnte zur Offenlegung sensibler Geschäftsinformation führen, klagen die Verlader.
Die Kommission ist gerade dabei, ihre Vorschläge für die Bedingungen der Frachtdatenbereitstellung als Teil der Einführung des neuen Zollkodex der Europäischen Union fertigzustellen. Der Zollkodex könnte im Mai diesen Jahres verabschiedet und am 1. Mai 2016 gültig werden.
„Anstatt die Daten - wie in den USA üblich - vom Importeur zu erhalten, würden die EU-Vorschriften fordern, die Daten über Käufer und Verkäufer der befördernden Reederei oder dem schiffsbuchenden Verfrachter vor der Verladung als Bestandteil der summarischen Eingangsanmeldung bei der Zollstelle zur Verfügung zu stellen“, erklärte der WSC. Laut WSC sei es jedoch nicht angebracht, Daten über Käufer und Verkäufer der Reederei, dem schiffsbuchenden Verfrachter oder dem Warenempfänger preiszugeben – die eventuell gar nicht Teil des Kaufvertrags der Ware sind. Das momentane Dokumentationssystem der Reedereien besitze laut WSC zudem keine Datenfelder für die geforderten Informationen.
Falls die Vorschriften der europäischen Kommission eingeführt werden, warnt das WSC, müssten Exporteure von Waren in die Europäische Union anerkennen, dass sie die geforderte Identität der Käufer ihrer Güter den Reedereien, dem schiffsbuchenden Verfrachter oder deren Warenempfängern vor der Verladung auf ein Schiff bereitstellen müssen. Diese können die Daten dann in ihrer summarischen Eingangsanmeldung verwenden. (rup)