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Verkehrssicherheitsrat fordert mehr Streckenradar-Kontrollen

23.01.2019 10:14 Uhr
Verkehrssicherheitsrat fordert mehr Streckenradar-Kontrollen
Die Abschnittskontrolle misst nicht die Geschwindigkeit zu einem einzigen Zeitpunkt, sondern ermittelt das Tempo über eine längere Strecke
© Foto: Picture Alliance/dpa/Peter Steffen

Vor zehn Jahren sprach sich der Verkehrsgerichtstag für die Section Control aus, bei der das Durchschnittstempo von Fahrzeugen gemessen wird. Jetzt gibt es den ersten Pilotversuch. Doch Experten fordern weitere Abschnittskontrollen.

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Goslar. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat sich für weitere Streckenradar-Kontrollen ausgesprochen. Die als Section Control bezeichneten Anlagen sollten auf Abschnitten von Autobahnen und Bundesstraßen installiert werden, auf denen es besonders häufig zu Unfällen durch überhöhte Geschwindigkeit kommt, sagte DVR-Sprecherin Julia Fohmann mit Blick auf den 57. Deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT). Der Kongress findet in dieser Woche in Goslar statt.

Erstes Streckenradar in Niedersachsen

Vor zehn Jahren hatte sich der Verkehrsgerichtstag für eine Versuchsstrecke ausgesprochen. Erst kürzlich hat Niedersachsen das bundesweit erste Streckenradar in Betrieb genommen. Auf einem 2,2 Kilometer langen Abschnitt der B 6 nahe Laatzen bei Hannover werden seit dem 14. Januar Geschwindigkeitsüberschreitungen kontrolliert und geahndet.

Die Abschnittskontrolle habe den Vorteil, dass sie im Gegensatz zu stationären Messungen nicht die Geschwindigkeit zu einem einzigen Zeitpunkt misst, sondern das Tempo über eine längere Strecke ermittelt, sagte Fohmann. In Belgien, den Niederlanden und Österreich wird die Technik seit Jahren mit Erfolg genutzt. Bei Section Control werden am Beginn und am Ende des Abschnitts die Fahrzeuge automatisch digital fotografiert. Zudem wird die Zeit für das Durchfahren des Abschnitts gemessen, um das Durchschnittstempo zu ermitteln.

Während in anderen Ländern das Abfotografieren der Autos für den Datenschutz kein Problem darstellt, muss in Deutschland ein Schritt zwischengeschaltet werden. Das erste, bei der Einfahrt erstellte Foto wird zunächst verschlüsselt, ebenso wie das zweite Foto beim Verlassen des Abschnitts. Nur wenn der Abgleich beider Bilder eine Tempoüberschreitung ergibt, wird ein weiteres, klassisches Blitzer-Foto mit dem Gesicht des Fahrers angefertigt.

Abschnittskontrollen in Tunneln und auf Baustellen

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) plädierte dafür, Abschnittskontrollen zum Beispiel vor Autobahnkreuzen, in Tunneln und Baustellen zu installieren. „Wenn die Messung deutlich angekündigt wird, ist das für die Verkehrsteilnehmer transparent”, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Michael Mertens. „Es geht ja nicht um Bußgeldeinnahmen, sondern um die Vermeidung schwerer Verkehrsunfälle.” Der Einsatz von herkömmlichen Blitzern bedeute dagegen oft eine zusätzliche Unfallgefahr, weil die Fahrzeuge kurz vor dem Blitzer abrupt bremsten, um danach wieder zu beschleunigen. 

Internationale Erfahrungen zeigten, dass mit Section Control eine deutliche Reduktion der Unfallzahlen erzielen werden kann, sagte der Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV), Siegfried Brockmann. Er sprach sich ebenso für weitere Abschnittskontrollen an gefährlichem Strecken aus wie der Automobilclub ACE. Section Control sollte für Abschnitte erwogen werden, wo es bisher weder Blitzer noch Warnschilder für eine Temporeduzierung gibt, sagte eine ACE-Sprecherin.

ADAC ist kritisch

Der ADAC dagegen sieht Section Control kritisch. Sie könne zwar ein wirksames Instrument sein, um die Zahl tempobedingter Unfälle zu verringern, sagte ein Sprecher. Ähnlich wie nach Ansicht des Automobilclub AvD und der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) fehlt nach Auffassung des ADAC derzeit allerdings noch die Rechtsgrundlage, durch die die Erfassung der Kennzeichen regelkonform fahrender Fahrzeuge gedeckt ist.

Die Voraussetzungen für das 18 Monate dauernde Pilotprojekt in Niedersachsen bis Mitte 2020 seien allerdings gegeben, sagte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius. Für den Dauer- und Regelbetrieb fehle dagegen noch eine spezielle gesetzliche Regelung. Diese sei aber in einer geplanten Änderung des niedersächsischen Polizeigesetzes vorgesehen. (dpa)

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