Wer betrunken mit dem Auto fährt und einen schweren Unfall verursacht, sollte sein Fahrzeug künftig verlieren können. Das hat der Verkehrsgerichtstag empfohlen, wie auf der Abschlusspressekonferenz am Freitag, den 26. Januar in Goslar mitgeteilt wurde. Auch zu weiteren Themen gaben die Experten Gesetzesempfehlungen ab.
In diesem Jahr sprachen mehr als 1700 Fachleute in acht Arbeitskreisen über Themen des Verkehrsrechtes und der Verkehrssicherheit. Die Tagung ging am Freitag zu Ende.
Alkohol und Drogen im Spiel: Nach Kontrolle Fahrzeug weg
Nach einer strafbaren Rauschfahrt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss soll das Fahrzeug sowohl bei Vorsatz als auch bei Fahrlässigkeit eingezogen werden können. Der Fahrer oder die Fahrerin müsse das Fahrzeug dann für immer an den Staat abgeben, lautete die Empfehlung des Verkehrsgerichtstags.
Bei Alkohol am Steuer kann eine Straftat bereits ab 0,3 Promille vorliegen, etwa wenn es zu einem Unfall kommt oder der Fahrer Ausfallerscheinungen hat. Die Regelung solle für alle Fahrzeuge also auch Fahrräder oder Roller gelten und auch für Fahrzeuge, die nicht dem Täter gehören. Voraussetzung solle sein, dass der Fahrer in den vergangenen fünf Jahren bereits wegen einer ähnlichen Tat verurteilt wurde.
Verbände wie der Auto-Club Europa, der Automobil-Club Verkehr oder der Deutsche Verkehrssicherheitsrat begrüßten die Entscheidungen.
Unfallflucht: Meldung von Unfällen erleichtern
In der Debatte um eine Reform bei der Unfallflucht sprach sich der Verkehrsgerichtstag gegen eine Herabstufung von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit aus. Die Meldung eines Unfalls solle aber besser geregelt werden, indem etwa eine neutrale Meldestelle eingerichtet werde. Auch solle es möglich sein, einen Unfall bis zu 24 Stunden nach dem Geschehen straffrei melden zu können.
Zudem solle eine Mindestwartezeit festgelegt werden, die der Unfallverursacher im Idealfall einhalten soll. Die Wartezeit solle nicht allzu lang sein, sagte der Strafrechtsprofessor Jan Zops, der den Arbeitskreis leitete. Darüber hinaus wurde empfohlen, dass Fahrerflucht künftig nicht mehr automatisch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft werden solle - solange nur Sachschäden entstanden sind.
Bei Unfallschäden mehr außergerichtlich klären
Die meisten Fachleute haben beim Verkehrsgerichtstag über Unfallschäden gesprochen. Konkret ging es um den Umgang mit Vorschäden bei der Schadensregulierung. Nach einem Unfall müsse bei einem Schadensgutachten, dass das Unfallopfer einholt, das Auto bereits auf Vorschäden untersucht werden.
Wenn der Versicherer, der den Schaden bezahlen soll, aus seinen Akten Informationen über einen Vorschaden hat, solle er dies dem Unfallopfer vor einer Gerichtsverhandlung mitteilen. Teilweise wüssten die Autobesitzer selbst nichts von Vorschäden, etwa wenn sie beim Kauf eines Gebauchtwagens nicht darüber informiert wurden, erklärte Bundesrichterin Vera von Pentz, die den entsprechenden Arbeitskreis leitete.
Schärfere Strafen für Punktehandel gefordert
Bisher können es Autofahrer wegen einer Gesetzeslücke manchmal umgehen, Punkte für Vergehen im Straßenverkehr zu erhalten. Es ist möglich, die Punkte eines anderen Menschen - je nach Rechtsauslegung straffrei - auf sich zu nehmen. Teilweise bieten Unternehmen aus dem EU-Ausland das auch gegen Bezahlung online an.
Der Verkehrsgerichtstag fordert daher bessere Strafen, gegen die eigentlichen Fahrer sowie die Unternehmen, die den sogenannten Punktehandel anbieten. Unter anderem solle es möglich sein, Menschen, die derartige Angebote nutzen, Fahrverbote zu erteilen. Internetangebote für den Punktehandel sollen zudem verboten werden.
Unabhängig davon sollen Vergehen im Straßenverkehr weiter verfolgt werden. Dafür müssten unter anderem Bußgeldbehörden mehr Personal bekommen, forderte der Verkehrsgerichtstag. Zudem solle die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr von drei auf sechs Monate verlängert werden.
Diskussionsrunde: Ältere Autofahrer im Test
Sollten ältere Autofahrer ab einem bestimmten Alter regelmäßig zu Fahrtests oder Medizinchecks? Darüber wurde in einem Streitgespräch beim Verkehrsgerichtstag diskutiert.
Nach Ansicht des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) sollte es für ältere Autofahrer verpflichtende Rückmeldefahrten geben. Damit gemeint sind 30 bis 60 Minuten lange Fahrten im realen Straßenverkehr mit einem speziell geschulten Fahrlehrer oder Verkehrspsychologen, sagte die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach bei dem Streitgespräch. Sie könne sich diese Pflicht beispielsweise ab 75 Jahren vorstellen.
Nach Idee des GDV sollten die Ergebnisse der Rückmeldefahrt geheim bleiben und keine Auswirkung auf die Fahrerlaubnis haben. Bei Testversuchen habe sich gezeigt, dass Teilnehmer und Teilnehmerinnen sich einsichtig zeigten und Empfehlungen annahmen, etwa nicht mehr nachts zu fahren.
Der jährliche Kongress zählt zu den wichtigsten Treffen von Verkehrssicherheitsexperten in Deutschland. Die Empfehlungen werden immer wieder bei der Gesetzgebung berücksichtigt.