Der 62. Verkehrsgerichtstag findet vom 24. bis 26. Januar in Goslar statt. Offiziell eröffnet wird der Verkehrsgerichtstag am 25. Januar mit einem Plenarvortrag des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth.
In acht Arbeitskreisen werden aktuelle Themen aus dem Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht diskutiert, unter anderem auch eine mögliche Reform der Unfallflucht. Im Bereich des Zivilrechts stehen Fragen zum sogenannte „Haushaltsführungsschaden“ sowie zu Schadensgutachten auf dem Programm.
Besonderes Interesse bei Juristen, Verkehrsmedizinern und Verkehrspsychologen dürfte der Arbeitskreis III „Fahreignungsgutachten und ihre Überprüfung durch die
Fahrerlaubnisbehörde“ hervorrufen.
Unter der Bezeichnung „VGT+“ wird erstmals eine weitere Fortbildungsveranstaltung am Mittwochnachmittag (24. Januar) angeboten: Dr. Markus Wessel (Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle) und Rechtsanwalt Nicolas Eilers, Groß-Gerau, referieren zu Haftungs- und Abrechnungsproblemen bei Verkehrsunfällen von nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern.
Die Einzelheiten des Programms und die Kurzfassungen der Arbeitskreise finden Sie hier.