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Urteil zu Schwarzarbeit: Geldstrafe für Hamburger Transportunternehmer

10.03.2022 16:45 Uhr | Lesezeit: 1 min
Urteil zu Schwarzarbeit: Geldstrafe für Hamburger Transportunternehmer
Typische Prüfsituation durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Hamburg (Symbolbild)
© Foto: Hauptzollamt Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat einen Transportunternehmer zu einer Geldstrafe verurteilt, weil dieser Scheinselbständige beschäftigte und als Kurierfahrer einsetzte. Vorausgegangen war eine Ermittlung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg, die den Fall an die Staatsanwaltschaft übergab.

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Hamburg. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Hamburg hatte gegen den in Hamburg-Bergedorf ansässigen Transportunternehmer ermittelt, weil dieser 14 polnische Scheinselbständige beschäftigte und als Kurierfahrer einsetzte. „Um diese Personen nicht als Arbeitnehmer einstellen und versichern zu müssen, halfen er und seine Frau einigen dieser Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig waren, bei der Gewerbeanmeldung", so Pressesprecher Oliver Bachmann vom Hauptzollamt Hamburg.

Auch stellte der Transportunternehmer Fahrzeuge und Tankkarten zur Verfügung. „Die vermeintlichen Subunternehmer brachten außer ihrer Arbeitskraft nichts weiter ein. Aufgrund der fehlenden Anmeldung zur Sozialversicherung fehlte ihnen nicht nur der entsprechende Versicherungsschutz, die Scheinselbständigen hatten auch keinerlei Urlaubsansprüche", führt er weiter aus.

Den Sachverhalt hat die Deutsche Rentenversicherung Nord gutachterlich bewertet und als klassische Scheinselbständigkeit qualifiziert, wie das Hauptzollamt weiter mitteilt. Deren Berechnung ergab, dass den Krankenkassen und sonstigen Stellen ein Gesamtschaden in Höhe von 347.000 Euro entstanden ist.

„Nach erfolgter Schadenberechnung konnte das Verfahren im Herbst 2020 an die Staatsanwaltschaft Hamburg abgegeben werden", erklärt Bachmann. Diese klagte den Transportunternehmer anschließend an. Laut dem Hauptzollamt vorliegenden Informationen ist er im Dezember 2021 durch das Amtsgericht Hamburg rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt worden. (mwi)

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