Grimma. Das Urteil des Amtsgerichts Grimma gegen einen Lkw-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung ist rechtskräftig. Weder der Angeklagte noch dessen Verteidiger oder die Staatsanwaltschaft hätten gegen den Urteilsspruch Rechtsmittel eingelegt, teilte das Gericht am Freitag mit. Der Lkw-Fahrer war für schuldig erklärt worden, im Mai vergangenen Jahres auf der Autobahn 14 (Dreieck Nossen-Magdeburg) einen Unfall verursacht zu haben, bei dem ein Mensch getötet und fünf weitere verletzt wurden. Er war deswegen zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt worden. (dpa)
Urteil wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig
Ein Urteil des Amtsgerichts Grimma gegen einen Lkw-Fahrer, der wegen fahrlässiger Tötung angeklagt war, ist rechtskräftig.