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Urteil: Überstundenzuschläge bei niedrigem Lohn

11.09.2012 18:06 Uhr
Urteil: Überstundenzuschläge bei niedrigem Lohn
Ein Lagerarbeiter aus Sachsen-Anhalt mit einem monatlichen Bruttoentgelt von 1800 Euro hatte Überstundenzuschläge eingeklagt
© Foto: dapd/Focke Strangmann

Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt haben Arbeitnehmer mit geringem Einkommen in der Regel Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung von Überstunden.

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Erfurt. Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen haben in der Regel Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung von Überstunden. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Eine objektive Vergütungserwartung für geleistete Überstunden bestehe regelmäßig dann, „wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht“, so die Urteilsbegründung.

Geklagt hatte ein Lagerarbeiter aus Sachsen-Anhalt, der für ein monatliches Bruttoentgelt von 1800 Euro für eine Spedition arbeitete. Im Arbeitsvertrag wurde eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden vereinbart. Bei betrieblichem Bedarf sollte der Arbeitnehmer zudem zu Mehrarbeit ohne besondere Vergütung verpflichtet sein. Nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses verlangte er dennoch die Bezahlung von 968 geleisteten Überstunden, die er zwischen 2006 bis 2008 geleistet hatte.

Zur Recht, entschieden die Richter: „Angesichts der Höhe des vereinbarten Bruttoentgelts war die Leistung von Überstunden nur gegen eine zusätzliche Vergütung zu erwarten.“ Zudem habe der Mann bei Vertragsabschluss nicht absehen können, was an Überstunden auf ihn zukommen würde. Der Vergütungsausschluss per Vertrag sei deshalb unwirksam. (ctw/ag)

Urteil vom 22.02.2012
Aktenzeichen 5 AZR 765/10

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