München. Wer ein Fahrzeug mietet, muss sich darüber informieren, welcher Kraftstoff zu tanken ist. Dies hat das Amtsgericht München in einem am Freitag veröffentlichten Urteil klargestellt. „Es ist eine Selbstverständlichkeit, sich vor dem Tankvorgang eines fremden, nur vorübergehend gemieteten Fahrzeugs über den zulässigen Kraftstoff zu informieren“, teilte das Gericht mit.
Eine Autovermietung aus München hatte gegen eine Kundin geklagt. Die Frau hatte zunächst einen Mietwagen mit Benzinmotor erhalten, welcher gegen ein Diesel-Fahrzeug ausgetauscht wurde. Der Wagen sei ihr als vergleichbar und ebenso zu fahren und zu bedienen angeboten worden, erklärte die Frau.
Weil sie den Wagen mit Benzin tankte, blieb er liegen und musste abgeschleppt werden. Die Kosten von über 1000 Euro wollte sie nicht zahlen. Dass sie den Diesel-Aufdruck auf dem Tankdeckel bei Dunkelheit und Schneetreiben nicht erkannt habe, ließ das Gericht ebenfalls nicht gelten. Das Urteil ist rechtskräftig. (dpa)
Urteil vom 10. Juni 2015
Aktenzeichen: 113 C 27219/14