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Urteil: Bei Strafverfahren kein Führerschein

12.06.2014 09:55 Uhr
Der Kläger war ohne Fahrerlaubnis erwischt worden

Die Führerscheinstelle darf einen Antrag auf Neuausstellung der Fahrerlaubnis ablehnen, wenn ein Strafverfahren gegen den Antragstellenden läuft.

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Münster. Stellt jemand einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis, während gleichzeitig ein Strafverfahren gegen ihn läuft, kann der Antrag abgelehnt werden. Auch wenn das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.

Dem Kläger war der Führerschein entzogen worden, weil er bei einem Aufbauseminar nicht mitgemacht hatte. Er hatte daraufhin einen Antrag auf Neuerteilung nach Ablauf der Frist der Entziehung gestellt. Der Antrag war aber abgelehnt worden, weil gegen den Antragsteller ein neues Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis lief. Denn die Führerscheinbehörde hatte erhebliche Zweifel an der Eignung zum Führen eines Fahrzeugs.  (ctw)

Urteil vom 29.01.2014
Aktenzeichen: 16 B 1426/13

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#Verkehrsrecht

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