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Schweden lässt 32-Meter lange LKW fahren

18.05.2012 09:29 Uhr
Schweden lässt 32-Meter lange LKW fahren
Fotoausschnitt aus dem Filmbeitrag im schwedischen Fernsehen über 32-Meter-LKW
© Foto: SVT

Der Einsatz des überlangen LKW ist auf bestimmte Strecken zwischen Malmö und Göteborg begrenzt

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Brüssel. LKW mit einer Länge von bis zu 32,5 Metern dürfen seit kurzem auf bestimmten Straßen zwischen den südschwedischen Städten Malmö und Göteborg fahren. Genehmigungen für andere Strecken im Land werden zurzeit von den schwedischen Behörden vorbereitet. Das berichtet der in Brüssel ansässige Umweltverband Transport & Environment (T&E) in seinem neusten Newsletter (Mai). Die Nachricht ist mit einem Link auf einen Kurzbeitrag des schwedischen Fernsehens versehen, in dem die Fahrt eines solchen 32,5 Meter langen LKW dokumentiert ist.

Bereits seit 2008 testet Schweden im so genannten ETT-Projekt (En Trave Till – Ein Stapel Mehr) den Einsatz von LKW mit einer Länge von bis zu 30 Metern und einem Gesamtgewicht von bis zu 90 Tonnen im Norden des Landes. Sie werden für den Transport von Baumstämmen eingesetzt. Grundsätzlich dürfen überlange LKW in Schweden seit 1970 fahren.

T&E befürchtet, dass die jetzt in Schweden zugelassenen 32,5 Meter langen und 90 Tonnen schweren superlangen LKW bald auch außerhalb des Landes auf europäischen Straßen rollen werden. Eine Neuauslegung der EU-Richtlinie 96/53/EG könnte das ermöglichen. EU-Verkehrskommissar Siim Kallas hatte sich mehrfach in den vergangenen Monaten dafür ausgesprochen, anders als bisher auch grenzüberschreitende Fahrten von überlangen LKW zwischen Staaten zu erlauben, in denen solche Fahrzeuge auf nationalem Gebiet zugelassen sind. In Schwedens Nachbarstaaten Finnland und Dänemark sowie in den Niederlanden dürfen überlange LKW bereits fahren. Von Malmö aus führt eine Tunnel-Brücken-Kombination über die Meeresenge Öresund zur dänischen Hauptstadt Kopenhagen.

Die Neuauslegung des EU-Gesetzes war von Abgeordneten des Europaparlaments scharf kritisiert worden. Kallas zog daraufhin seine geplante Entscheidung zunächst zurück. Voraussichtlich gegen Ende des Monats soll Kallas Auskunft darüber geben, ob er bei seiner Neuauslegung des EU-Gesetzes bleibt oder grenzüberschreitende Fahrten von Lang-LKW weiter verboten bleiben. (kw) 

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