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Steuern: Wirtschafts-Identifikationsnummer startet im Oktober

05.09.2024 10:17 Uhr | Lesezeit: 1 min
Ein Kugelschreiber liegt auf einem grünen Formular für Steuererklärungen, Großteils verdeckt von zwei 100-Euro-Scheinen. Zu lesen ist unter anderem: „An das Finanzamt“
Künftig sind Unternehmen verpflichtet, die Wirtschafts-Identifikationsnummer auf allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden anzugeben (Symbolbild)
© Foto: Stockfotos-MG/stock.adobe.com

Um Unternehmen im Besteuerungsverfahren eindeutig zu identifizieren, bekommen sie künftig eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Die Vergabe erfolgt stufenweise.

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Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) weist darauf hin, dass zum 24. Oktober die steuerliche Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) eingeführt werden soll. Der Verband verspricht sich dadurch mehr Effizienz und Transparenz im Besteuerungsverfahren und sieht darin einen Schritt hin zu weniger Bürokratie.

Unternehmer, Freiberufler und juristische Peronen müssen diese künftig verpflichtend auf allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden angeben. Es gibt aber Übergangsregelungen, so der Verband. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) habe auf seiner Webseite zum Thema Informationen und einen FAQ bereitgestellt.

Der Verband weist darauf hin, dass die W-IdNr. nicht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ersetzt. Außerdem gelte die Nummer zugleich auch als Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz.

Stufenweise Einführung

Beantragen müssen die Unternehmen die W-IdNr. nicht. Die Vergabe der Nummern erfolgt durch das Bundeszentralamt stufenweise.

  • Wer eine Umsatzsteuer-IdNr. hat, dem wird diese Nummer als W-IdNr.  zu einem Stichtag zugeteilt – ergänzt durch das fünfstellige Unterscheidungsmerkmal 00001. Er bekomme aber keine Benachrichtigung, sondern dies werde im Bundessteuerblatt Teil I wohl im Oktober öffentlich bekanntgegeben, hebt der DStv hervor.
  • Kleinunternehmer oder umsatzsteuerlich erfasste Unternehmen ohne Umsatzsteuer-IdNr. sollen voraussichtlich ab November eine Mitteilung erhalten. Sie benötigen dafür aber ein Benutzerkonto beim Onlineportal der Finanzverwaltung zur Elektronischen Steuererklärung (Elster), wenn sie keinen Steuerberater haben.
  • Alle weiteren Unternehmen sollen ab dem 3. Quartal 2025 eine entsprechende Nummer elektronisch zugeteilt bekommen, ebenfalls über Elster, wenn sie keinen Steuerberater haben.

Ab dem 1. Quartal 2026 kommen dann fünfstellige Unterscheidungsmerkmale hinzu, wenn ein Unternehmen mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten durchführt. Sie würden gesondert dazu informiert, so der Verband. Sie ersetzt dann das bis dahin vergebene Unterscheidungsmerkmal.

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