Groß-Gerau. Ein Geisterfahrer, durch den im Herbst am Rüsselsheimer Autobahn-Dreieck mutmaßlich drei Menschen gestorben sind, muss sich ab Mittwoch vor dem Amtsgericht in Groß-Gerau verantworten. Die Anklage wirft dem 34 Jahre alten Transporterfahrer fahrlässige Tötung vor. Nach ihrer Ansicht soll der völlig betrunkene Pole Ende September mit seinem Kleinlaster in verkehrter Richtung auf die Autobahn 67 aufgefahren sein.
Er rammte frontal ein entgegenkommendes Auto aus den Niederlanden. Dessen Fahrer und seine beiden Mitfahrer kamen ums Leben. Der Angeklagte selbst erlitt schwere Verletzungen. Er soll bei seiner Geisterfahrt mindestens 3,09 Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Auf dem Trümmerfeld kam es zu weiteren Unfällen, bei denen dem Gericht zufolge insgesamt weitere sechs Menschen verletzt wurden.
Der Fall hatte für große Aufmerksamkeit gesorgt. Zunächst war vermutet worden, dass der Kleinlaster-Fahrer am Ende eines Staus auf der Autobahn gewendet hatte. Dann aber hatten Zeugenaussagen ergeben, dass er in verkehrter Richtung auf die A 67 eingebogen war. (dpa)