Düsseldorf. Gaffer sollen nach dem Willen mehrer Länder im Bundesrat härter bestraft werden. „Unser Ziel ist es, Gaffen mit bis zu zwei Jahren Gefängnis zu bestrafen“, sagte der Sprecher des nordrhein-westfälischen Justizministeriums, Peter Marchlewski, am Donnerstag in Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben am Freitag eine entsprechende Initiative in den Bundesrat eingebracht.
Die Länder wollen sensationsgierigem Fotografieren und Filmen von Todesopfern bei Unfällen Einhalt gebieten und dies zur Abschreckung unter Strafe stellen. Der Bundesrat beschloss am Freitag, einen entsprechenden Gesetzentwurf erneut in den Bundestag einzubringen. Demnach sollen auch Aufnahmen von Toten mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden. Bisher ist dies nur für lebende Menschen geregelt. Schon der Versuch, wenn Gaffer bei Unglücken zum Beispiel ihr Handy zücken, soll künftig strafbar sein.
Gaffen ist „unverantwortlich, menschenverachtend und abscheulich“
Der Bundestag muss sich nun mit der Initiative beschäftigen. Der Bundesrat argumentiert, immer öfter würden bloßstellende Bilder über soziale Netzwerke verbreitet oder an Medien gegeben. Daher solle der Schutz des Persönlichkeitsrechts für Verstorbene gestärkt werden.
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte, es gehe auch um Abschreckung. „Was Gaffer in Deutschland regelmäßig tun, ist unverantwortlich, menschenverachtend und abscheulich.“ Es seien Fälle bekannt, in denen Menschen über Facebook vom Tod eines Angehörigen bei einem Unfall erfahren hätten und nicht von der Polizei. Die Neuregelung solle unbefugte Aufnahmen unterbinden. „Wir tun dies im Interesse der Opfer und zum Schutz ihrer Würde“, sagte Pistorius.
Freiheitsstrafen bisher nicht als Strafe vorgesehen
Die Länderkammer hatte schon 2016 einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, das Parlament griff diesen Aspekt aber vor der Bundestagswahl nicht auf. Dadurch war der Vorstoß hinfällig geworden, so dass die Länder nun einen neuen Anlauf gestartet haben.
NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) verwies gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ auf einen schweren Verkehrsunfall mit drei Toten auf der A3 bei Ratingen am 16. November 2017. Damals hatten Verkehrsteilnehmer auf der Gegenfahrbahn Fotos und Handy-Videos von der Unfallstelle gemacht.
Das Gesetz sieht derzeit Bußgelder zwischen 20 und 1000 Euro vor. Freiheitsstrafen sind dort auch angeführt. Allerdings ist das reine Fotografieren von verunglückten Verstorbenen bislang nicht strafbar. (dpa)