Berlin. Die Polizei soll davon entlastet werden, die immer häufigeren Großraum- und Schwerlasttransporte auf deutschen Straßen zu begleiten. Damit sollen künftig auch fachlich geeignete Privatunternehmen betraut werden können, die in ähnlicher Weise wie Polizeibeamte verkehrsrechtliche Anordnungen treffen können. Das beschloss am Donnerstag der Bundestag. Das verabschiedete Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze ermöglicht dem Bundesverkehrsministerium, rechtliche Grundlagen dafür festzulegen. Geregelt werden müssten etwa auch Anforderungen an die Finanzkraft solcher Dienstleister und Haftungsfragen. Unter anderem mit Bauteilen für Windkraftanlagen rollen immer mehr Großraum- und Schwerlasttransporte über die Straßen. Dabei kostet es bisher teils auch Zeit, wenn die Polizeibegleitung etwa an Bundesländergrenzen wechselt.
In dem beschlossenen Gesetz geht es zudem um die Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte und um die Regelung der für die internetbasierte Zulassung erforderlichen Verfahren. Für die Realisierung einer vollelektronischen Registerführung soll mit dem Gesetzentwurf die Registervorschriften und erforderlichen Ermächtigungsnormen im Straßenverkehrsgesetz, Kraftfahrsachverständigungsgesetz und Fahrerlehrergesetz ergänzt werden. Fahrerlaubnisrechtlich sollen darüber hinaus Begrifflichkeiten systematisch vereinheitlicht werden. (dpa/ag)