Hinweisgeberschutzgesetz: Pflicht zum Schutz
Ein Gesetz für einen besseren Schutz von Whistleblowern bringt neue Pflichten für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern. Bei der Umsetzung ist einiges zu beachten, sonst kann es teuer werden.
Nach langem Hin und Her ist das Hinweisgeberschutzgesetz nun verabschiedet. Es ist am 2. Juni im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. Das Gesetz soll Arbeitnehmer, die auf straf- sowie zum Teil bußgeldbewehrte und weitere Rechtsverstöße durch einen Hinweis aufmerksam machen wollen, vor Vergeltungsmaßnahmen schützen. Dazu zählen etwa Kündigung, Einschüchterung oder weniger Lohn.
Damit kommen auf Unternehmen ab 50 Mitarbeitern neue Pflichten zu: Sie müssen interne Meldestellen schaffen. Allerdings haben Betriebe zwischen 50 und 249 Angestellten dafür noch Zeit bis zum 17. Dezember. Anders sieht es für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern aus: Sie…