Scheinselbstständigkeit: Den Status im Check
Stellt sich heraus, dass ein Subunternehmer scheinselbstständig für einen Betrieb tätig war, kann das teuer werden. Hilfreich ist, wenn das Unternehmen früh ein Statusfeststellungsverfahren einleitet.
Bevor Unternehmen voreilig vermeintlich selbstständige Arbeiter unter Vertrag nehmen, sollten sie Vorsicht walten lassen. Denn es kann die Gefahr bestehen, dass der Vertragspartner einer Scheinselbstständigkeit unterliegt und damit wie bei normalen Angestellten unter anderem Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind.
Rentenversicherung als Clearingstelle
Die Rechtsprechung hat verschiedene Kriterien entwickelt, um selbstständige Tätigkeiten von Scheinselbstständigkeit abzugrenzen. Unter anderem gilt als scheinselbstständig, wer das Material oder Fahrzeug vom auftraggebenden…