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Scheinselbstständigkeit: Den Status im Check

01.06.2023 11:06 Uhr
Mann am Schreibtisch füllt Checkliste aus.
Die Mitarbeiter der Rentenversicherung stellen fest, ob im konkreten Fall der Status der Selbstständigkeit vorliegt oder nicht
© Foto: TStudious/stock.adobe.com

Stellt sich heraus, dass ein Subunternehmer scheinselbstständig für einen Betrieb tätig war, kann das teuer werden. Hilfreich ist, wenn das Unternehmen früh ein Statusfeststellungsverfahren einleitet.

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In Kürze
Wenn sich ein Unternehmen unsicher ist, ob ein Vertragspartner als freier Mitarbeiter oder als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer einzuordnen ist, sollte es ein ­Statusfeststellungsverfahren einleiten. Das Prozedere dazu hat der Gesetzgeber vereinfacht und zudem neue Optionen eingeführt.

Bevor Unternehmen voreilig vermeintlich selbstständige Arbeiter unter Vertrag nehmen, sollten sie Vorsicht walten lassen. Denn es kann die Gefahr bestehen, dass der Vertragspartner einer Scheinselbstständigkeit unterliegt und damit wie bei normalen Angestellten unter anderem Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind.

Rentenversicherung als Clearingstelle

Die Rechtsprechung hat verschiedene Kriterien entwickelt, um selbstständige Tätigkeiten von Scheinselbstständigkeit abzugrenzen. Unter anderem gilt als scheinselbstständig, wer das Material oder Fahrzeug vom auftraggebenden…

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