Seit dem 17. Dezember 2023 sind auch Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden verpflichtet, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten. Sie können dafür einen externen Dienstleister beauftragen oder mit mehreren Unternehmen gemeinsam eine Meldestelle betreiben. Rechtliche Basis dafür ist das im Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz.
Inhalte und wichtige Informationen
Welche Folgen kann es für Unternehmen haben, die das Thema nicht umsetzen? Was ist rechtlich bei der Umsetzung zu beachten? Wo liegen rechtliche Herausforderungen und Stolperfallen in der täglichen Anwendung? Welche Strafen sieht das Gesetz sonst vor, auch unabhängig von der Unternehmensgröße?
Diesen und weiteren rechtlichen Fragen will Referent und Rechtsanwalt Professor Axel Salzmann im Online-Seminar auf den Grund gehen.
Außerdem gibt es einen Einblick in die praktische Umsetzung und Stolperfallen bezüglich interner Meldestellen sowie in die Lösung von Bitbase, einem Anbieter eines digitalen Meldesystems sowie von Services als interne Meldestelle.
Das Online-Seminar "Achtung Pflichten: Was das neue Hinweisgeberschutzgesetz bedeutet" der VerkehrsRundschau findet mit freundlicher Unterstützung von Bitbase am 5. Februar von 10 bis 11.15 Uhr statt. Es ist daher für alle Teilnehmenden kostenfrei.
Technische Voraussetzungen
Um am Online-Seminar teilnehmen zu können, benötigen Sie einen PC oder ein Mobilgerät mit stabiler Internetverbindung, Kopfhörer beziehungsweise Lautsprecher für die Audioübertragung. Alternativ können Sie sich auch per Telefon einwählen. Die Zugangsdaten zum Online-Seminar erhalten Sie einige Tage vor dem Termin per E-Mail zugeschickt. Das Online-Seminar wird mit edudip next durchgeführt. Bitte verwenden Sie aktuelle Versionen Google Chrome, Microsoft Edge oder Mozilla Firefox. Nur die in der Buchung genannten Personen sind zur Teilnahme am Online-Seminar berechtigt.