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Online-Seminar: Achtung Bußgeld – was das neue "Whistleblower"-Gesetz bedeutet

26.01.2024 10:31 Uhr | Lesezeit: 1 min
Eine Hand liegt neben einer Art roten Alarmkasten, in der eine Trillerpfeife (englisch: Whistle) durch ein rundes Sichtloch aufgehängt zu erkennen ist
Das Hinweisgeberschutzgesetz soll sogenannten Whistleblowern einen Schutz vor Repressalien bieten, wenn Sie auf Verstöße im Unternehmen aufmerksam machen wollen. Halten sich Unternehmen nicht an die Vorgaben, sieht das Gesetz auch Strafen vor (Symbolbild)
© Foto: marta/stock.adobe.com

Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einrichten. Dabei ist einiges zu beachten. Bis zu 50.000 Euro Bußgeld können fällig werden, und nicht nur das. Ein kostenfreies Online-Seminar am 5. Februar geht verschiedenen Fragen auf den Grund. Melden Sie sich jetzt an.

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Seit dem 17. Dezember 2023 sind auch Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden verpflichtet, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten. Sie können dafür einen externen Dienstleister beauftragen oder mit mehreren Unternehmen gemeinsam eine Meldestelle betreiben. Rechtliche Basis dafür ist das im Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz.

Inhalte und wichtige Informationen

Welche Folgen kann es für Unternehmen haben, die das Thema nicht umsetzen? Was ist rechtlich bei der Umsetzung zu beachten? Wo liegen rechtliche Herausforderungen und Stolperfallen in der täglichen Anwendung? Welche Strafen sieht das Gesetz sonst vor, auch unabhängig von der Unternehmensgröße?

Diesen und weiteren rechtlichen Fragen will Referent und Rechtsanwalt Professor Axel Salzmann im Online-Seminar auf den Grund gehen.

Außerdem gibt es einen Einblick in die praktische Umsetzung und Stolperfallen bezüglich interner Meldestellen sowie in die Lösung von Bitbase, einem Anbieter eines digitalen Meldesystems sowie von Services als interne Meldestelle.

Das Online-Seminar "Achtung Pflichten: Was das neue Hinweisgeberschutzgesetz bedeutet" der VerkehrsRundschau findet mit freundlicher Unterstützung von Bitbase am 5. Februar von 10 bis 11.15 Uhr statt. Es ist daher für alle Teilnehmenden kostenfrei.

>>>Hier geht es zur Anmeldung

Technische Voraussetzungen

Um am Online-Seminar teilnehmen zu können, benötigen Sie einen PC oder ein Mobilgerät mit stabiler Internetverbindung, Kopfhörer beziehungsweise Lautsprecher für die Audioübertragung. Alternativ können Sie sich auch per Telefon einwählen. Die Zugangsdaten zum Online-Seminar erhalten Sie einige Tage vor dem Termin per E-Mail zugeschickt. Das Online-Seminar wird mit edudip next durchgeführt. Bitte verwenden Sie aktuelle Versionen Google Chrome, Microsoft Edge oder Mozilla Firefox. Nur die in der Buchung genannten Personen sind zur Teilnahme am Online-Seminar berechtigt.

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