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Österreich: Arbeiterkammer schützt Fahrerinteressen

19.03.2014 11:29 Uhr
Österreich: Arbeiterkammer schützt Fahrerinteressen
Ist es Schuld des Fahrers, wenn die Go-Box nicht richtig montiert wurde?
© Foto: panthermedia / Heiko Halbauer

Dass LKW-Fahrer wegen fehlerhafter Mautbuchungen zur Kasse gebeten werden, will die Arbeitskammer nicht akzeptieren und zieht jetzt vor Gericht.

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Linz. Die Arbeiterkammer von Oberösterreich steht LKW-Fahrern zur Seite, die im Zusammenhang mit der Maut-Erhebung mit Strafen belegt wurden. Betroffen sind einige Fahrer, bei deren Fahrzeugen aufgrund technischer Probleme die Maut nicht automatisch abgebucht worden war. Sie wurden zu hohen Strafen verdonnert obwohl die Betroffenen den Fehler gar nicht bemerkt hatten. In einem besonders krassen Fall geht die Arbeiterkammer Oberösterreich jetzt über den Verwaltungsgerichtshof gegen die Mautordnung vor.

Konkret geht es um folgenden Fall: Nach Austausch der Windschutzscheibe wurde beim betreffenden LKW in der Werkstatt die „Go-Box“, die für die automatische Mautabbuchung sorgt, nicht exakt genug montiert. Aufgrund einer minimalen Überlappung mit dem Scheibenwischer kam es dadurch zu vereinzelten Fehlbuchungen. Diese führten dann zu Anzeigen wegen Mautprellerei. Der betroffene LKW-Fahrer soll für 15 Fehlbuchungen in Niederösterreich 2500 Euro und für weitere 19 Fehlbuchungen in Oberösterreich mehr als 3200 Euro Strafe bezahlen. „Das ist völlig inakzeptabel. Es kann nicht sein, dass Arbeitnehmern für Dinge, für die sie im Grunde nichts können, existenzgefährdende Strafen aufgebrummt werden", kritisiert Johann Kalliauer, Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich. (mf)

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