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Neues Jahressteuergesetz ermöglicht Lohnsteuer-Nachschau

31.10.2012 10:58 Uhr
Neues Jahressteuergesetz ermöglicht Lohnsteuer-Nachschau
Beamte der Finanzbehörden dürfen im Rahmen einer Lohnsteuer-Nachschau ab 2013 unangekündigt im Lager herumschnüffeln.
© Foto: Cargoline

Zur Bekämpfung von Schwarzarbeit darf sich der Fiskus ab 2013 unangemeldet einen Eindruck vom Betriebsgelände und dem dort eingesetzen Personal verschaffen.

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Berlin. Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag den Entwurf des neuen Jahressteuergesetzes angenommen. Das Gesetz, das noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf und 2013 in Kraft treten soll, enthält eine Fülle von steuerrechtlichen Änderungen. Es gestattet dem Fiskus zum Beispiel ab 2013 die Durchführung einer Lohnsteuer-Nachschau.

Mit der Einfügung des Paragrafen 42g im Einkommensteuergesetz (EStG) soll eine Rechtsgrundlage für die Beteiligung von Lohnsteuer-Außenprüfern an Einsätzen der Finanzkontrolle zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und der Feststellung von Scheinarbeitsverhältnissen geschaffen werden.

Ähnlich wie bei der Umsatzsteuer-Nachschau soll sich das Finanzamt künftig ohne vorherige Ankündigung einen Eindruck über die räumlichen Verhältnisse, das tatsächlich eingesetzte Personal und den üblichen Geschäftsbetrieb zu verschaffen dürfen. Die allgemeine Nachschau soll die steuerliche Außenprüfung, die angemeldet werden muss, nicht ersetzen, sondern lediglich ergänzen. (ag)

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