Am 24. März sind in den Niederlanden neue Bußgeldvorschriften für das dortige Arbeitszeitgesetz und die Arbeitszeitverordnung für den Straßentransport in Kraft getreten. Damit setzt das Land unter anderem auch die Strafen für Vergehen gegen das EU-Mobilitätspaket und zu Vereinbarungen mit dem Vereinigten Königreich um.
Die Bußgeldvorschriften betreffen zum einen Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten, zum anderen Verstöße, die etwa die falsche Bedienung oder Manipulation des digitalen Fahrtenschreibers beinhalten.
Neue Bußgelder: Ländereingabe berücksichtigt
Es sind eine Reihe neuer Bußgeldcodes dazugekommen, außerdem wurden einige Bußgeldbeträge erhöht oder gesenkt, wie der niederländische Transportverband TNL mitteilt. Neu ist etwa der Verstoß in dem Fall das der Fahrer die Eingabe des Ländercodes beim/nach Überschreiten der Grenze nicht durchgeführt hat. Hier beträgt das Bußgeld 200 Euro für den Fahrer.
Wenn bei verkürzter wöchentlicher Ruhezeit kein Ausgleich erfolgte, werden je nachdem, wie viel Stunden an Ausgleich erforderlich sind, verschiedene Bußgelder für den Arbeitgeber oder Selbstständigen erforderlich. Bis einschließlich drei Stunden sind es 100 Euro, ab über 9 Stunden 550 bis maximal 1300 Euro (100 Euro je weiterer Stunde). Die gleichen Bußgelder werden fällig, wenn bei zwei aufeinanderfolgenden reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten im internationalen Verkehr kein Ausgleich erfolgte.
Hat das Unternehmen seinem Fahrer nicht ermöglicht, alle vier Wochen an seinen Heimatort zurückzukehren und wird dabei erwischt, erheben die Niederlande ein Bußgeld von 1300 Euro. Weitere Bußgelder sind zum Beispiel bei einer wöchentlichen Lenkzeit von mehr als 70 Stunden , 1350 bis maximal 2000 Euro (100 Euro je weiterer Stunde) für den Arbeitgeber oder Selbstständigen.
Schwere des Verstoßes spielt eine Rolle bei der Höhe der Strafe
Eine wichtige Änderung betrifft die Festsetzung der Bußgelder: Hier wird nun die Schwere des Vergehens mitberücksichtigt. Bei normalem Verschulden fallen die oben genannten Bußgeldhöhen an. Bei vermindertem Verschulden wird der Betrag mit 0,5 multipliziert, bei Vorsatz mit dem Faktor 2, bei grober Fahrlässigkeit mit 1,5.
Was im Wiederholungsfall gilt
Wenn bei einer zweiten Verkehrskontrolle die Polizei die gleichen Verstöße feststellt wie bei einer vorherigen Kontrolle, erhöht sich der zudem Bußgeldbetrag je Verstoß um 100 Prozent. Fallen bei einer weiteren Verkehrskontrolle wieder die gleichen Verstöße auf, erhöht sich der Betrag je Verstoß um 200 Prozent.
Die neue Bußgeld-Richtlinie: „Beleidsregel boeteoplegging Arbeidstijdenwet en Arbeidstijdenbesluit vervoer (wegvervoer) 2022“ findet sich in niederländischer Sprache etwa auf den Seiten der Regierung (overheid.nl).
Das könnte Sie auch interessieren
>>>Mobilitätspaket im Niemandsland