Zum 1. Juli hat sich der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,82 Euro brutto die Stunde auf 10,45 Euro brutto die Stunde erhöht. Die aktuelle Erhöhung erfolgte laut Bundesarbeitsministerium auf Grundlage der Dritten Mindestlohnanpassungsverordnung vom 9. November 2020 wird der gesetzliche Mindestlohn von angepasst. Die Erhöhung ist laut dem Haus von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der letzte Anpassungsschritt auf Grundlage der Dritten Mindestlohnanpassungsverordnung.
Zum 1. Oktober 2022 wird der allgemeine gesetzliche Mindestlohn dann mit dem Mindestlohnerhöhungsgesetz einmalig auf 12 Euro brutto je Zeitstunde angehoben. Im Anschluss daran soll die unabhängige Mindestlohnkommission über die etwaigen weiteren Erhöhungsschritte befinden – dann bis zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024. Einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit 2015. (tb)