Der Bundesrat hat am Freitag, 10. Juni, der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro die Stunde zum 1. Oktober 2022 zugestimmt. Der Bundestag hatte diese Erhöhung am 3. Juni 2022 beschlossen, die Länderkammer billigte das Gesetz nun abschließend.
Die damit beschlossene gesetzliche Festlegung des Mindestlohns weicht vom üblichen Erhöhungsverfahren ab: Eigentlich schlägt die Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, regelmäßig Anpassungen am Mindestlohn vor, die dann durch Rechtsverordnung umgesetzt werden. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro, zum 1. Juli steigt er turnusmäßig auf 10,45 Euro. Per Gesetz wird er nun auf 12 Euro angehoben, der Bundesrat spricht von einem „einmaligen“ Vorgehen. Zukünftige Anpassungen sollen wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen, heißt es in der amtlichen Begründung.
Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung aus – die sogenannten Minijobs oder 450-Euro-Jobs. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, erhöht das Gesetz die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro. Sie passt sich künftig gleitend an.
Die Höchstgrenze für so genannte Midi-Jobs im Übergangsbereich steigt von derzeit 1300 Euro auf 1600 Euro monatlich. Ziel ist es, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher zu entlasten und dafür zu sorgen, dass sich Mehrarbeit für die Beschäftigten lohnt. Das Gesetz soll noch im Juni 2022 in Kraft treten. (tb)