Mindestlohn: EU-Maß fürs Gehalt
Mit der neuen Mindestlohnrichtlinie möchte die EU einen Rahmen festlegen, um den Bürgern einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Die Staaten sollen auch Tarifverhandlungen fördern.
"Die Richtlinie enthält keine Vorgaben zu einer Einführung oder Anhebung eines Mindestlohns. Für Beschäftigte in Deutschland wird sie keine unmittelbaren Auswirkungen haben", so Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei FHM. Die "Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union" enthält Regeln für gesetzliche Mindestlöhne und tarifvertraglich geregelte Löhne. Unterzeichnet wurde sie im Oktober. Sobald sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist, haben die Mitgliedsstaaten - und damit auch Deutschland - zwei Jahre Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen.
Länder, die keinen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt haben, müssen dies jetzt auch nicht tun. "Es wird also keinen europaweiten Mindestlohn geben", erklärt der Rechtsanwalt. Aber für alle Länder, die entsprechende Vorgaben haben oder planen, gibt die Richtlinie in Artikel 5 einen Rahmen vor, wie ein…