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"Lieferkettengesetz mindestens bis 2024 verschieben"

27.09.2022 12:55 Uhr | Lesezeit: 3 min
Lieferkettengesetz
Könnte das Lieferkettengesetz doch erst 2024 in Kraft treten?
© Foto: picture alliance / ZB | Z6944 Sascha Steinach

Das fordert Johannes Vogel, erster Parlamentarischer Geschäftsführers der FDP-Bundestagsfraktion, aus Berlin angesichts der Entlastungen von Unternehmen.

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FDP-Vize Johannes Vogel hat als Reaktion auf die Krise mehrere Entlastungsschritte für Unternehmen in Deutschland gefordert, darunter eine Verschiebung des Lieferkettengesetzes. "Wir sollten gerade jetzt keine zusätzlichen bürokratischen Fesseln auflegen", sagte Vogel, Erster Parlamentarischer Geschäftsführers der FDP-Bundestagsfraktion, am Dienstag in Berlin. Er plädierte für ein Inkrafttreten frühestens zu Jahresbeginn 2024 - also ein Jahr später als geplant - "oder gleich bis zum Inkrafttreten des EU-Lieferkettengesetzes". 

Das Gesetz verpflichtet größere Unternehmen von 2023 an, auf Missstände beim Einkauf von Material und Teilen aus dem Ausland zu reagieren und Abhilfe zu schaffen. Hilfsorganisationen und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, bei Verstößen Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten. Unternehmerverbände monieren, damit verbinde sich viel Bürokratie.

Bürokratie ist keine Entlastung

Vogel forderte auch eine Reform des Nachweisgesetzes. "Die EU gibt uns neuerdings die Möglichkeit, dass Schriftformerfordernisse wegfallen, was einen Verzicht auf Zettelwirtschaft und bürokratische Prozesse bedeuten würde", sagte er. "Wir können im Jahre 2022 unser ganzes privates Leben auf dem iPad organisieren, aber jede Form von Vertragsbeziehung zwischen Arbeitnehmern und Unternehmen muss nach deutschem Recht noch auf Papier passieren." 

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