Ab 2023 tritt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG) in Kraft. Mit dem neuen Gesetz soll unter anderem Mitarbeiterausbeutung und Naturzerstörung eingedämmt werden. Auftraggeber sind damit künftig verpflichtet, einerseits selbst soziale und ökologische Mindeststandards einzuhalten. Zudem müssen sie dafür sorgen, dass auch alle ihre Lieferanten sowie Transport-, Speditions- und Logistikdienstleister im In- und Ausland diese Mindeststandards künftig einhalten. Umso wichtiger ist es, dass sich diese jetzt schon mit dem Lieferkettengesetz auseinandersetzen. Denn ihre Auftraggeber werden von ihnen die Einhaltung des neuen Regelwerks künftig fordern.
Das neue Gesetz erfordert deshalb zweierlei: zum einen eine neue Transparenz im Zusammenspiel aller Glieder in der Lieferkette – Lieferanten, Hersteller, Händler, Logistik und Transport. Zum andern wirkt sich das neue Regelwerk auch auf die Vertragspraxis aus.
Welche Lösungen es für ein übersichtlicheres Lieferantenmanagement gibt und was Unternehmen bei Vertragsverhandlungen mit Auftraggebern und Auftragnehmern zukünftig beachten sollten, um für das neue Lieferkettengesetz gewappnet zu sein, erfahren Sie in dem Online-Seminar „Neues Lieferkettengesetz – was tun?“.
Die VerkehrsRundschau spricht am Dienstag, 6. September, mit Rechtsanwältin Helena Jochem von Lausen Rechtsanwälte in München und Tim Ranke, Head of Sales (Vertriebsleiter) DACH des Softwareunternehmens Proactis.
Das Online-Seminar wird unterstützt von Proactis und ist für alle Teilnehmer kostenfrei! Melden Sie sich hier an.