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Klagen gegen A20-Elbquerung abgewiesen

10.11.2016 13:30 Uhr
Klagen gegen A20-Elbquerung abgewiesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen gegen den Elbtunnel der A20 abgewiesen
© Foto: Fotolia/Mik Ivan

Für den geplanten Tunnel besteht nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Niedersachsen jetzt Baurecht. Das fehlt auf schleswig-holsteinischer Seite aber noch.

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Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen gegen den Elbtunnel der Autobahn 20 in Niedersachsen abgewiesen. Die Planungen für das Teilstück zwischen Drochtersen bis zur Landesgrenze zu Schleswig-Holstein seien weder formell noch inhaltlich zu beanstanden, urteilte das Gericht in Leipzig am Donnerstag. Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies (SPD) erklärte, er rechne nun bei einem optimalen weiteren Verlauf mit einem Baubeginn der Elbquerung im Jahr 2021.

Der Umweltschutzbund BUND hatte zahlreiche planerische Mängel, eine fehlende Tunnelsicherheit sowie Eingriffe in den Natur- und Artenschutz gerügt. Ein Windparkbetreiber sah zudem seine Existenz durch den geplanten Autobahnbau gefährdet.

Die Bedenken teilte der 9. Senat nicht. Die Sicherheit des Straßentunnels werde gewährleistet, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier. Beim Naturschutz seien den Planern von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr keine Rechtsfehler unterlaufen. Sofern geschützte Tierarten wie etwa die Zwergfledermaus beeinträchtigt würden, seien genug Ausgleichsmaßnahmen geplant worden. Dem Windparkbetreiber sei zudem eine Entschädigung zugesprochen worden.

Mit dem Urteil besteht nun auf niedersächsischer Seite Baurecht für die A20-Elbquerung. Das fehlt allerdings in Schleswig-Holstein noch, von wo aus der Tunnel gebohrt werden soll. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den schleswig-holsteinischen Planfeststellungsbeschluss im April für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Die Behörden hatten zum einen zugesichert, die Planungen zur Tunnelsicherheit noch zu verändern. Zum anderen müssen sie wegen des europäischen Wasserschutzrechtes noch nacharbeiten. Da für den Tunnel mindestens sechs Jahre Bauzeit veranschlagt sind, wird er wohl nicht vor 2027 fertig sein. (dpa/ag)

Urteile vom 10.11.2016
Aktenzeichen: BVerwG 9 A 18.15 und 9 A 19.15

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