Heilbronn. Im Prozess um ein Schlagloch in Heilbronn zwischen einem Autofahrer und der Stadt haben Kläger und Kommune am Donnerstag keine Einigung erzielt. Johannes Krist war im Juni 2013 mit seinem Cabrio durch ein zwölf Zentimeter tiefes Schlagloch gefahren, in der Folge waren Reifen und Felge beschädigt. Er verklagte die Stadt wegen 500 Euro. Der Richter schlug vor, sich stattdessen auf 320 Euro Schadenersatz zu einigen. Dies war Krist jedoch nicht genug. Das Heilbronner Landgericht vertagte die Verkündung des Urteils auf den 5. Juni (4 O 215/13 Ko 2P).
Aus Sicht des Verteidigers hat die Kommune alles Nötige getan, um die oft befahrene Stelle mit Hilfe einer Kaltbetonmischung instand zu halten. „Schlaglöcher können von heute auf morgen entstehen“, sagte der Verteidiger am Donnerstag. „Zum Zeitpunkt des Schadens lagen keine Meldungen vor.“
Krist sieht allerdings ein Versäumnis der Stadt. Er spreche für die Bürger Heilbronns, wenn er auf die Zahlung von 500 Euro bestehe und möchte ein Zeichen setzen: „Wäre dort ein Zweiradfahrer durchgefahren, wäre der Unfall nicht so glimpflich verlaufen.“ (dpa)