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Streit um ein Schlagloch

06.05.2014 14:16 Uhr
Streit um ein Schlagloch
Achtung, Schlagloch!
© Foto: Picture Alliance/dpa/Franziska Kraufmann

Wer hat eigentlich schuld, wenn ein Autofahrer in ein Schlagloch fährt? Er allein - oder eventuell doch die Stadt? In Heilbronn wird diese Frage jetzt vom Landgericht geklärt.

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Heilbronn. „Es geht mir nicht um die läppischen 500 Euro. Es geht mir ums Prinzip.“ Sein Unfall ist zwar schon Monate her, doch Johannes Krist ist immer noch sauer. Auf die Stadt Heilbronn. Hätte diese sich vorschriftsmäßig um den Belag der Hafenstraße gekümmert, wäre er damals nicht mit seinem Cabrio in dieses Schlagloch gefahren, behauptet der Jurist. Um den Ausbau der Stadtbahn würde sie sich kümmern, um den Zustand der Straßen nicht. Krist will es wissen - und verklagte die Stadt wegen 500 Euro. Am 8. Mai beschäftigt sich das Landgericht mit dem Streit ums Schlagloch.

Es ist der 2. Juni 2013: Krist ist gerade auf dem Heimweg von einem romantischen Kurzurlaub am Bodensee, in dem er seiner Freundin einen Heiratsantrag machte. Kurz vor dem Ziel gibt es einen „brutalen Schlag“, wie er sagt. Krist ist in ein 1,20 Meter langes, 70 Zentimeter breites und 12 Zentimeter tiefes Schlagloch gefahren. Der Reifen ist hin - der Ärger da. Er schaltet seinen Anwalt ein, fordert Schadenersatz. Die Stadt habe sich um die Sicherheit zu kümmern. Das habe sie zumindest auf der Hafenstraße schlicht versäumt.

Die Position der Stadt ist klar: Spätestens alle 14 Tage würden die Straßen kontrolliert. 13 Tage vor Krists Unfall sei die Hafenstraße zuletzt überprüft worden, heißt es in einer Stellungnahme. Die Stadt könne nicht garantieren, dass sich nicht in der Zwischenzeit Schlaglöcher in den Straßen auftun, sagte Stadtsprecher Christian Britzke. Bekannte Mängel würden so rasch wie möglich behoben. „Ich habe mir sagen lassen, dass sich so ein Schlagloch sehr schnell auftun kann.“ Für das Schlagloch in der Hafenstraße könne die Stadt jedenfalls nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Auch der Automobilclub ACE hält die Chancen von Krist für gering. Nach Angaben von Clubjurist Volker Lempp zeigen verschiedene Urteile: Unter dem Strich muss der Autofahrer die Straßen so hinnehmen, wie sie nun mal sind. Zwar liege die Verkehrssicherungspflicht in dem Fall bei der Stadt, der Autofahrer habe aber auf jeden Fall ein Mitverschulden.

Auch beim Städtetag heißt es, der Autofahrer habe keinen Anspruch darauf, dass Schlaglöcher „von jetzt auf gleich“ zugeschüttet würden, betont Dezernent Gerhard Mauch. So manchem Autofahrer rät er zum Blick auf die Straßen in anderen Regionen Europas: „Dann wissen sie, was richtige Schlaglöcher sind.“

Im speziellen Fall müsse das Gericht aber laut ACE und Städtetag Fragen klären wie: Wann wusste die Stadt von dem Schlagloch? Wie hat sie die Stelle gesichert? Hätte sie die Geschwindigkeit reduzieren oder andere warnen müssen? Wie schnell wurde der Belag repariert? Inzwischen ist das Loch verfüllt, Krist hat unweit davon aber schon das nächste ausgemacht. „Da tut sich schon wieder was.“ (dpa)

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