Karlsruhe. Die umstrittene Luftverkehrsteuer wird am 20. Mai vom Bundesverfassungsgerichts geprüft. Wie das höchste deutsche Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte, wird über einen Antrag der Landesregierung von Rheinland-Pfalz verhandelt, das die Verfassungsmäßigkeit der Steuer über einen abstrakte Normenkontrolle prüfen lässt (1 BvF 3/11). Aus Sicht des Landes Rheinland-Pfalz schadet die Steuer dem Standort.
Der Luftverkehr in Deutschland wächst nicht mehr so schnell wie gewohnt. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) führt die schwache Entwicklung unter anderem auf die seit 2011 erhobene deutsche Luftverkehrssteuer zurück, die Flüge aus Deutschland unnötig verteuere. In der Folge sei der deutsche Luftverkehr unterdurchschnittlich gewachsen und grenznahe Flughäfen hätten Kunden an Nachbarländer verloren. (dpa)