Das Amtsgericht Köln hat eine Entscheidung in einem bedeutenden Fall von Verstößen gegen das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) getroffen. Eine Spedition aus Südwestdeutschland wurde für 449 Fälle von Verletzungen der Auftraggeberverantwortung gemäß § 7c GüKG zur Rechenschaft gezogen. Die Spedition hatte zwei ausländische Frachtführer mit insgesamt 449 Beförderungen beauftragt, die gegen die Kabotageregeln verstießen. Die Verstöße beinhalteten das Fehlen vorheriger grenzüberschreitender Transporte und die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen viertägigen Abkühlphase nach drei Kabotagetransporten. Gewerbliche Auftraggeber von Beförderungsleistungen sind verpflichtet, die Gültigkeit der Berechtigungen (wie EU-Lizenzen) ihrer beauftragten Unternehmer zu überprüfen und deren rechtmäßigen Einsatz sicherzustellen. In diesem Fall hatte die Spedition es versäumt, die Einhaltung der Kabotageregeln durch die Beförderer angemessen zu prüfen. Als Konsequenz verhängte das Amtsgericht Köln eine Einziehung von 72.700 EUR sowie Geldbußen gegen den verantwortlichen Geschäftsführer in Höhe von insgesamt 17.928 EUR. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Transportvorschriften und die Verantwortung von Speditionsunternehmen bei der Beauftragung von Frachtführern.
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