Hannover. Nach der Abweisung der Millionenklage des privaten Autobahnbetreibers A 1 mobil gegen den Bund rechnet das Unternehmen im Sommer 2019 mit der Anhörung am Oberlandesgericht Celle. Der Schriftsatz zur Begründung der Berufung sei bei Gericht eingereicht worden, sagte Geschäftsführer Ralf Schmitz am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Bis Vertragsschluss habe es keine Prognose gegeben, die einen Einbruch des Lkw-Verkehrs vorhersagte. Die Finanzierung des Autobahnbetreibers ist früheren Angaben zufolge gesichert: Ein Stillhalteabkommen mit den Gläubigerbanken verhindert die Insolvenz.
A 1 mobil hatte die Bundesrepublik - vertreten durch das Land Niedersachsen - auf Zahlung von 778 Millionen Euro verklagt. Das Konsortium, das aus Mitteln der Lkw-Maut bezahlt wird, hatte in der Finanz- und Wirtschaftskrise deutlich weniger eingenommen, weil das Verkehrsaufkommen gesunken war. Anfang September wies das Landgericht Hannover die Klage ab. Die Betreibergesellschaft habe das sogenannte Verkehrsmengen-Risiko übernommen - also das Risiko, dass das Verkehrsvolumen geringer ausfallen kann als erwartet, hieß es zur Begründung.
Im Schlichtungsverfahren war der Betreibergesellschaft zuvor Recht gegeben worden. Das Konsortium betreibt einen 65,5 Kilometer langen Abschnitt der Autobahn 1 zwischen Hamburg und Bremen.
Schmitz betonte, Autobahnausbauten mit einem privaten Partner würden heute nach einem anderen Modell bezahlt. Während im Falle von A 1 mobil der Bund einen festen Betrag aus der Maut behielt, während der Rest an den Betreiber ging, erhielten heute die privaten Partner einen festen Betrag - solange die Strecke einschränkungsfrei zur Verfügung stehe. Das sei „ein Ergebnis dessen, was wir erlebt haben”. (dpa)