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Interview: „Österreich muss vor Gericht für das sektorale Fahrverbot geradestehen“

13.07.2012 09:30 Uhr
Interview: „Österreich muss vor Gericht für das sektorale Fahrverbot geradestehen“
LBT-Vize-Präsident Wolfgang Anwander
© Foto: VR/Olma

Wolfgang Anwander, Vizepräsident des Landesverbandes Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen, zur geplanten Klage sein Verbandes gegen die Alpenrepublik

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Wolfgang Anwander, Vizepräsident des Landesverbandes Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen, zur geplanten Klage sein Verbandes gegen die Alpenrepublik.

Herr Anwander, wieso wollen Sie Österreich verklagen?
Weil das sektorale Fahrverbot in Tirol vielen bayerischen Transportunternehmen durch Frachtausfälle, Umwegfahrten oder Verzögerungen im Kombinierten Verkehr großen finanziellen Schaden zugefügt hat. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Ende vergangenen Jahres besteht nun eine Rechtsgrundlage, um die Republik Österreich auf Schadenersatz verklagen zu können. Die EU-Richter stellten die Unverhältnismäßigkeit der betreffenden Restriktion auf der wichtigen Nord-Süd-Achse klar und untersagten sie.

Warum ziehen Sie nicht Tirol zur Verantwortung, schließlich hatte das Bundesland das sektorale Fahrverbot beschlossen?
Vor Gericht muss die Republik Österreich geradestehen. Die Bundesregierung hätte das Fahrverbot immerhin in letzter Instanz untersagen können, ließ es allerdings zu.

Welche Schäden lassen sich einklagen?
Realistisch sind finanzielle Schäden durch Standzeiten, die durch die Benutzung der Schiene entstanden sind. Weiterhin lassen sich Schadenersatzansprüche für Umsatzeinbußen anmelden, wenn Auftraggeber einige Güter auf andere Verkehrsträger verlagert haben oder ganz abgesprungen sind.

Wie verhält es sich mit der Beweisführung?
Vor Gericht wird es sicherlich ein Problem sein, die entstandenen finanziellen Schäden genau darzustellen. Schließlich muss man Transport für Transport nachweisen. Zum Beispiel, dass man wegen des sektoralen Fahrverbots auf der Brennerachse von Süddeutschland nach Italien über die Schweiz gefahren ist und diese Umwegkilometer vom Kunden nicht bezahlt worden sind. Oder, dass man aufgrund der Benutzung der Rollenden Landstraße am nächsten Tag die Entladestelle nicht rechtzeitig erreicht hat, wodurch Umsatz verloren gegangen ist.

Haben sich schon Mitgliedsunternehmen gemeldet, die vor Gericht ziehen wollen?
Bisher haben zwei Dutzend beim Landesverband Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen angerufen, die an einer Schadenersatzklage interessiert sind. Diese Unternehmen prüfen derzeit, wie exakt sich finanzielle Schäden nachweisen lassen. Das ist aufwendig, weil die Transporte ja teilweise schon Jahre zurückliegen.

Das Landesgericht Innsbruck hat 2011 die Klage eines deutschen Spediteurs gegen das sektorale Fahrverbot abgewiesen. Der Unternehmer hatte von Österreich über 132.000 Euro Schadenersatz verlangt. Was macht Sie so sicher, dass es diesmal klappt?
Zum damaligen Zeitpunkt stand noch nicht fest, wie sich die EU-Richter entscheiden werden. Das im Dezember 2011 ergangene EuGH-Urteil kann auch das Landesgericht Innsbruck nicht ausblenden. Der Kollege hätte heute deutlich bessere Chancen. (ag)

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