Haftung in Zeiten von Omikron
Wer haftet in Pandemie-Zeiten, wenn die Waren zu spät angeliefert werden und im Extremfall deshalb sogar die Bänder in der Produktion stillstehen? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Die Omikron-Variante des Coronavirus verbreitet sich rasant mit der Folge, dass immer mehr Mitarbeiter in Unternehmen krankheitsbedingt ausfallen. Speditions- und Transportdienstleister warnen deshalb schon, ihre Laufzeiten und Terminzusagen nicht mehr einhalten zu können, weil Ressourcen fehlen.
Doch wer haftet in Pandemie-Zeiten, wenn die Waren zu spät angeliefert werden und im Extremfall deshalb sogar die Bänder in der Produktion stillstehen? Sind das noch Schadensfälle, die unter "höhere Gewalt" fallen, sodass Frachtführer und Fixkostenspeditionen dann von ihrer Schadensersatzpflicht gegenüber ihrem Vertragspartner, etwa dem Auftraggeber, entbunden wären? Wie die Rechtslage hier ist, zeigt der folgende Artikel, der in Zusammenarbeit mit Professor Axel Salzmann, Leiter Kompetenzzentrum für das Straßenverkehrsgewerbe und Logistik, R+V Allgemeine Versicherung/Kravag-Logistic…