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Habeck treibt Vorbereitungen für den Fall einer Energiekrise voran

13.04.2022 09:15 Uhr | Lesezeit: 4 min
Gesetz Symbolbild
Wirtschaftsminister Habeck will ein altes Gesetz erneuern, um dem Gas-Problem Herr zu werden
© Foto: DNY59/ iStock

Es ist eine Vorsorge für den „Tag X“ - der möglichst verhindert werden soll. Deswegen soll nun ein Gesetz geändert werden, dass schon ein wenig verstaubt ist. Drastische Schritte sollen möglich werden.

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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) verstärkt die Vorbereitungen für den Fall einer schweren Energiekrise in Deutschland. Eine geplante Novelle des Energiesicherungsgesetzes sieht vor, dass im Krisenfall Unternehmen, die kritische Energie-Infrastruktur betreiben, unter treuhänderische Verwaltung gestellt werden können. Im Extremfall ist auch eine Enteignung möglich. Das sah das Gesetz zwar bereits vor, die Möglichkeit soll aber nun klarer gefasst werden. Die Novelle ging am Dienstag in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung.

Das Original-Gesetz stammt aus 1975

Aus Kreisen des Ministeriums erfuhr die Deutsche Presse-Agentur, es gehe darum, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die schnelle Handlungsfähigkeit im Krisenfall sicherzustellen. Daher plane das Ministerium eine Novelle des aus dem Jahr 1975 stammenden Energiesicherungsgesetzes. Das Gesetz war damals eine Reaktion auf die Ölkrise und soll nun an die aktuelle Krise angepasst werden.

Es ermächtigt die Regierung, im Falle einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Energieversorgung im Wege von Rechtsverordnungen notwendige Maßnahmen zu ergreifen - um die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Energie sicherzustellen.

Das ist neu

Neu ist, dass Unternehmen, die kritische Energie-Infrastrukturen betreiben - also etwa zur Gas- und Stromversorgung - bei Bedarf unter eine Treuhandverwaltung gestellt werden können sollen. Voraussetzung soll sein, dass sie ihren Aufgaben nicht mehr hinreichend nachkommen und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht.

Als „ultima ratio“ ist in der Novelle des Energiesicherungsgesetzes unter klar benannten und engen Bedingungen auch eine Enteignung von Unternehmensanteilen vorgesehen - wenn die Sicherung der Energieversorgung im Bereich der kritischen Infrastruktur nicht anders möglich ist.

Gassicherungsverordnung soll ebenfalls verändert werden

Die Bundesregierung soll zudem zur Umsetzung von Krisenmaßnahmen eine digitale Plattform errichten und einsetzen können, dafür soll die Gassicherungsverordnung geändert werden. Auf dieser sollen sich für den Sektor Gas größere Industriebetriebe und Gashändler registrieren und verschiedene Daten hinterlegen. Mit diesen Daten könnten im Krisenfall Reduktionspotenziale identifiziert und Abschaltungen digital umgesetzt werden. (ste/dpa)

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