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Grünes Licht vom Bundesrat: Mehr Geld für Verkehrsetat 2021

18.12.2020 14:10 Uhr
Bundesrat neu, November 2020
Blick in eine Sitzung des Bundesrats
© Foto: Wolfgang Kumm/dpa/picture alliance

Mit der Entscheidung hat man sich extra beeilt, damit das Haushaltsgesetz zum 1. Januar 2021 in Kraft treten kann. Dem Verkehsministerium steht mehr Geld als im Jahr 2020 zur Verfügung.

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Berlin. Nur eine Woche nach dem Bundestag hat am Freitag, 18. Dezember 2020, auch der Bundesrat den Etat für das Haushaltsjahr 2021 gebilligt. Das geht aus einer Mitteilung auf der Website des Bundesrats hervor. Für 2021 sind demnach Ausgaben von 498,62 Milliarden Euro geplant. Das sind 1,9 Prozent weniger als im Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 vorgesehen, aber 85,22 Milliarden Euro mehr als im Haushaltsentwurf der Bundesregierung ursprünglich geplant.

Mehr Geld für das Verkehrsministerium

Dem Bundesverkehrsministerium sollen im neuen Jahr 41,15 Milliarden Euro zur Verfügung stehen (2020: 36,78 Milliarden Euro). Für Bundesfernstraßen sind Ausgaben in Höhe von 12,12 Milliarden Euro vorgesehen, von denen 10,93 Milliarden Euro in den Bau, die Erhaltung und den Betrieb von Bundesfernstraßen fließen sollen.

Für Bundesschienenwege sollen 8,74 Milliarden Euro ausgegeben werden können (2020: 12,88 Milliarden Euro). 1,56 Milliarden Euro sind als Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahn des Bundes (2020: 1,50 Milliarden Euro) und 4,64 Milliarden Euro als Infrastrukturbeitrag des Bundes für die Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (2020: 4,64 Milliarden Euro) vorgesehen.

1,40 Milliarden Euro sind für Bundeswasserstraßen vorgesehen (2020: 1,14 Milliarden Euro), darunter 699,34 Milliarden Euro für Ersatz-, Aus- und Neubaumaßnahmen (2020: 459,52 Millionen Euro).

Pläne zu Abbiegeassistenten und Lkw mit Erdgasantrieb

Knapp fünf Millionen Euro mehr als von der Regierung ursprünglich geplant gibt es für die Aus- und Nachrüstung von Lkw mit Abbiegeassistenten. Dafür sollen 2021 insgesamt 14,25 Millionen Euro bereitstehen.

Die Anschaffung von Lkw mit Erdgasantrieb – sowohl CNG als auch LNG – will der Staat allerdings ab 2021 nicht mehr bezuschussen. Das soll eine Doppelförderung vermeiden, da diese Fahrzeuge bis 2027 steuerbegünstigt seien. „Zuschüsse zur Förderung energieeffizienter und/oder CO2-armer Nutzfahrzeuge“ (EEN) stehen nach dem Beschlussflächendeckender Haushälter weiterhin zehn Millionen Euro zur Verfügung. Für die „Investitionen zur Marktaktivierung für die Nutzung alternativer Kraftstoffe und für den Aufbau einer entsprechenden Tank- und Ladeinfrastruktur“ – im Haushaltsentwurf 2021 mit knapp 50 Millionen Euro dotiert – sind noch einmal fünf Millionen Euro zusätzlich an LNG-Förderung vorgesehen. (ag/roe/ja)

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