Berlin. Beim Abschluss der Verträge zur gescheiterten Pkw-Maut hat Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) nach Ansicht der Grünen gegen das Grundgesetz verstoßen. Zu diesem Schluss kommt zumindest ein Gutachten zweier Rechtsexperten der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg, das die Bundestagsfraktion der Grünen in Auftrag gegeben hatte. Demnach hätte der Verkehrsminister eine gesetzliche Erlaubnis des Parlaments gebraucht, um den Vertrag zur Erhebung der Pkw-Maut mit seinen Schadenersatz-Regelungen abzuschließen. Es geht dabei um Artikel 115 des Grundgesetzes. Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer forderte am Freitag, 23. August, den Rücktritt des Bundesverkehrsministers: Scheuer habe die Verfassung gebrochen und sei untragbar, sagte Krischer.
In dem Gutachten der beiden Professoren heißt es, das Ministerium habe mit dem Vertrag zur Erhebung vom 30. Dezember 2018 „ein Risiko ohne haushaltsrechtliche Deckung übernommen“. Garantieversprechen des Bundes – in diesem Fall gegenüber den geplanten Betreibern der Pkw-Maut – bedürften einer gesetzlichen Ermächtigung, über die der Bundestag zu entscheiden habe. „Das Handeln der Bundesregierung im Dezember 2018 war daher eine unerlaubte Risikoübernahme und verletzte das Grundgesetz.“
Scheuer hatte die Verträge zur Kontrolle und zur Erhebung der Pkw-Maut unterzeichnet, bevor das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vorlag. Im Juni kippte der EuGH die Maut. Den eigentlich geplanten Betreibern Kapsch und CTS Eventim könnte deswegen Schadenersatz zustehen. (dpa)