Gleichbehandlung: Gleiche Position, gleiches Gehalt
Für gleichwertige Arbeit müssen Mitarbeiter unabhängig vom Geschlecht den gleichen Lohn erhalten. Unterschiede im Gehalt sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, Rasse, seiner Sprache, Heimat und Herkunft, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, oder aufgrund seiner Behinderung benachteiligt oder bevorzugt werden. "Wesentlich Gleiches sei rechtlich gleich und wesentlich Ungleiches seiner Eigenart entsprechend rechtlich ungleich zu behandeln" - so das Bundesverfassungsgericht.
Wann sind Unterschiede zulässig?
Mitarbeiter in vergleichbaren Positionen muss ein Unternehmen also auch vergleichbar bezahlen. Eine Ungleichbehandlung können nur geschlechterneutrale - also objektive - Kriterien rechtfertigen. Dazu zählen etwa längere…