Berlin. Union und SPD haben sich in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch auf einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn geeinigt. Er soll ab 2015 gelten und bundesweit 8,50 Euro brutto pro Stunde betragen. Ausnahmen für bestimmte Regionen oder Branchen sieht der Koalitionsvertrag nicht vor.
Während einer zweijährigen Übergangsphase sollen die Tarifpartner auch Vereinbarungen abschließen dürfen, die unter dem Mindestlohn liegen. Spätestens ab 2017 gelten 8,50 Euro aber verpflichtend als Untergrenze. Bereits geltende Tarifverträge, in denen spätestens Ende 2016 das Mindestlohnniveau erreicht wird, sind von der neuen Regelung nicht betroffen.
Die Höhe des allgemein verbindlichen Mindestlohns wollen CDU/CSU und SPD in regelmäßigen Abständen von einer siebenköpfigen Kommission der Tarifpartner festlegen lassen. Die Mitglieder der Kommission werden von den Verbänden der Arbeitgeber und Gewerkschaften benannt. Der Vorsitzende der Kommission soll zwischen beiden Seiten regelmäßig wechseln. Bei der Bestimmung der künftigen Höhen soll externer wissenschaftlicher Sachverstand hinzugezogen werden.
Der Mindestlohn soll unter anderem nicht für Auszubildende und Praktikanten gelten. Das letzte Wort haben nun die rund 475.000 Mitglieder der Sozialdemokraten, die in den kommenden Wochen über den Koalitionsvertrag abstimmen. (ag)
PDF-DOWNLOAD: Der Endbericht des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD vom 27. November unter www.verkehrsrundschau.de/dokumente
Merina Kleinstück