Münster. Das zur Weihnachtszeit massiv ansteigende Geschäft beim Internet-Händler Amazon rechtfertigt laut einem Urteil keine Sonntagsarbeit. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Mittwoch, 11.12. in einem Grundsatzbeschluss entschieden und damit ein Urteil aus der ersten Instanz bestätigt (Az.: 4 A 738/18).
Das Unternehmen hatte 2015 bei der Bezirksregierung Düsseldorf für zwei Adventssonntage den Einsatz von jeweils 800 Arbeitern im Logistikzentrum Rheinberg beantragt. Amazon hatte argumentiert, dass dem Unternehmen ohne die Sonntagsschichten ein unverhältnismäßiger Schaden entstehe, weil die bestellten Waren durch Arbeit nur an den Werktagen nicht zu den versprochenen Lieferfristen ausgelieferten werden können. Bundesweit hatte Amazon laut Gericht für seine elf Logistikzentren Ausnahmeregelungen für Sonntagsarbeit beantragt. Die Gewerkschaft Verdi hatte dagegen geklagt.
Das OVG schloss sich der Argumentation von Amazon nicht an und verwies auf den im Grundgesetz geschützten arbeitsfreien Sonntag. Ausnahmen seien nur möglich, wenn „besondere Verhältnisse von Außen“ vorliegen. Die sah die 4. Kammer des OVG aber nicht. Der Vorsitzende Richter Wolf Sarnighausen warf Amazon in seiner mündlichen Urteilsbegründung am Abend vor, das Geschäft kurz vor Weihnachten 2015 sogar noch befeuert zu haben. Neben dem Express-Versand sei noch neu eine Lieferung am gleichen Tag eingeführt und beworben worden. „Das hat die Lieferengpässe noch verstärkt“, sagte er. Das OVG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. (dpa)