Nienburg. Die umstrittenen Aufnahmen sogenannter Dashcams im Fahrzeug können unter bestimmten Umständen Beweismittel sein. Im Prozess gegen einen Verkehrsrowdy hat das Amtsgericht Nienburg Bilder zugelassen, die ein betroffener Zeuge - von Beruf IT-Administrator - aufgenommen hatte. Laut einem Bericht von „Spiegel Online“ handelt es sich um die bundesweit erste vergleichbare Entscheidung in einem Strafprozess (Az: 4 Ds 155/14, 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14)).
Dashcams sind kleine Videokameras, die sich an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett befestigen lassen, und sind datenschutzrechtlich umstritten. Laut Urteil kann eine Aufnahme vor Gericht aber als Beweismittel gelten, wenn die Dashcam aus konkretem Anlass zur Beweissicherung angestellt wurde. Im Nienburger Fall war der Zeuge von dem späteren Angeklagten wegen eines vermeintlich verkehrswidrigen Verhaltens ausgebremst und später beschimpft worden. (dpa)