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Flugverbote und Zuverlässigkeitsprüfung für sicheren Luftverkehr

02.12.2016 09:57 Uhr
Flugverbote und Zuverlässigkeitsprüfung für sicheren Luftverkehr
Luftfrachtspediteure befürchten, dass die Novelle des Gesetzes sie teuer kommt, weil das Personal an den Airports höhere Sicherheitsanforderungen erfüllen muss
© Foto: Picture Alliance/Ulrich Baumgarten

Der Bundestag hat eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes verabschiedet – die Sicherheitsanforderungen an das Personal der Luftfrachtspediteure sollen damit steigen.

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Berlin. Bei einer terroristischen Bedrohung oder anderen Gefährdungslagen darf das Innenministerium künftig Flugverbote verhängen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. Wenn auch der Bundesrat der Novelle zustimmt, kann das Ministerium in Zukunft je nach Bedarf ein Flugverbot für einzelne Maschinen oder bestimmte Gruppen von Flugzeugen aussprechen. Mit der Neuregelung des Luftsicherheitsgesetzes soll das nationale Recht an die EU-Luftsicherheitsverordnung und ihre Durchführungsbestimmungen angepasst werden. Zugleich soll der Vorlage zufolge das Sicherheitsniveau im Bereich der Luftfracht erhöht werden.

Zudem soll zum Schutz des zivilen Luftverkehrs vor Terroranschlägen durch mögliche Innentäter die Vorschriften für die Zuverlässigkeitsüberprüfung verschärft werden: Danach bedürfen künftig auch die Arbeitnehmer, für die bislang eine sogenannte beschäftigungsbezogene Überprüfung durch den Arbeitgeber ausreichend war, einer behördlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung. Dies betrifft  vor allem das im Frachtbereich tätige Personal. Luftfrachtspediteure befürchten nun, dass durch die höheren Anforderungen ein flexibler Personaleinsatz nicht mehr möglich wäre und es immer wieder zu Engpässen in der Abfertigung kommen würde. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband hatte kürzlich eine Übergangsregelung gefordert, weil dies auch Mehraufwand bedeuten würde.

Darüber hinaus wird erstmals die Zulassung und Überwachung der an der sicheren Lieferkette für Luftfracht beteiligten Unternehmen im nationalen Recht geregelt. Gleichzeitig werden die Verfahren konkretisiert, mit denen die europäischen Bestimmungen zur Kontrolle der Luftfahrtunternehmen, die Luftfracht oder Luftpost von einem Drittstaaten-Flughafen in die EU befördern, in Deutschland umgesetzt. Mit der Einführung einer bundeseinheitlichen Zertifizierungs- und Zulassungspflicht für Luftsicherheitskontrolltechnik sollen schließlich einheitliche Qualitätsstandards in allen Bereichen sichergestellt werden, in denen diese besondere Technik zum Einsatz kommt. (dpa/ag)

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