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EuGH bestätigt Geldbußen gegen Luftfrachtkartell

01.02.2018 13:41 Uhr
Justitia, Statue, Urteil, Gesetz
Die Unternehmen hatten in zweiter Instanz Widerspruch gegen die Geldbußen eingelegt – erneut ohne Erfolg
© Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/picture-alliance

Mehrere europäische Unternehmen hatten Einspruch gegen eine von EU-Kommission verhängte Strafe eingelegt. Der Europäische Gerichtshof wies diesen nun ab.

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Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof hat Geldbußen von 169 Millionen Euro gegen ein Luftfrachtkartell bestätigt, an dem auch die deutschen Spediteure Kühne + Nagel, Schenker und Deutsche Bahn beteiligt waren. Die Luxemburger EU-Richter wiesen Einsprüche der Unternehmen gegen die 2012 von der EU-Kommission verhängten Strafe am Donnerstag zurück.

Die Brüsseler Behörde hatte den Spediteuren wettbewerbsfeindliche Absprachen in den Jahren 2002 bis 2007 vorgeworfen, die ihre Gewinnmargen sichern sollten. Nach Feststellung der Kommission hatten sie Aufschläge für Dienstleistungen bei der Zollabfertigung vereinbart. Zudem taten sie sich zusammen, um Währungsrisiken abzufedern. Für Zeiten hoher Nachfrage einigten sie sich auf einen „Hauptsaisonaufschlag“.

Die Unternehmen hatten Widerspruch gegen die Geldbußen eingelegt, aber 2016 schon in der ersten Instanz vor dem EU-Gericht eine Niederlage kassiert. Vor dem EuGH (Rechtssachen C-261/16 P, C-264/16 P, C-271/16 P) hatten sie nun ebenfalls keinen Erfolg: Die Richter hielten die Geldbußen aufrecht. Neben Kühne + Nagel International, Schenker und Deutscher Bahn sind die Unternehmen Panalpina World Transport, Ceva Freight und EGL betroffen. (dpa)

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